14.38

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin, jetzt habe ich Sie schon zur Präsidentschaft beglückwünscht, aber noch nicht zum Geburtstag! Das möchte ich an dieser Stelle noch nachholen.

Auch wenn wir, sehr geehrte Damen und Herren, dieses Thema jetzt eigentlich eh schon mehrmals diskutiert haben – bei jeder Regierungserklärung, die wir hier hatten, haben wir das auch schon diskutiert –, können wir diese Debatte jetzt gerne wiederholen. Natürlich steht jetzt aber vor allem einmal ein redaktioneller Fehler zur Debatte, der passiert ist, der leider passiert ist, und ich möchte an etwas erinnern:

Wie wir heute gehört haben, bin ich ja schon relativ lange im Bundesrat, und immer, wenn es um Reformvorschläge dazu ging, was man denn mit dem Bundesrat alles so machen könnte, war eine ganz entscheidende Frage – und da waren wir, alle Parteien, uns immer einig –, dass es eigentlich eine gute Idee ist, wenn der Bundesrat auch eine Institution, eine Stelle ist, in der redaktionelle Fehler behoben werden können. (Bun­desrat Hübner: Dazu brauche ich aber nicht den Bundesrat! Das könnten wir auch billiger haben!) – Ja, das könnte man auch anders haben, Herr Kollege Hübner, Sie können gerne ein paar Vorschläge einbringen! Einen Österreich-Konvent gibt es derzeit nicht, soweit ich weiß. (Heiterkeit des Redners.) Es war aber tatsächlich immer Konsens zwischen allen Fraktionen, denn wir haben ja immer darüber diskutiert. Das wird auch eine Diskussion sein, die wir immer wieder führen, gerade wenn es um den Bundesrat geht. Das werden wahrscheinlich die Schülerinnen und Schüler diskutieren, wenn sie in politischer Bildung über Parlamentarismus, Zweikammernsystem und dergleichen reden – gerade eine Verfassungsjuristin wird das auch wissen –, das werden wir natürlich immer wieder diskutieren, welche Änderungen möglich sind. Jetzt machen wir etwas, was immer Konsens war: Wir korrigieren einen Fehler, der passiert ist. Das kann passieren. Ich finde, da sollten wir auch niemandem einen - -, ja, wir sollten uns darüber nicht aufregen, sagen wir es einmal so. (Bundesrätin Schumann: Hat eh keiner gemacht!)

Ich sage schon auch noch inhaltlich etwas zu diesem Gesetzentwurf. Die Sitzung in zwei Wochen wird ja auch sehr üppig sein, vielleicht sparen wir uns dann diese Debatte, weil wir sie heute schon abgeführt haben. Mit der BMG-Novelle werden wir den Wechsel innerhalb des Regierungsteams ja nachvollziehen, das ist auch schon gesagt worden. Warum werden wir das nur teilweise machen?  Das ist so, weil die Betrauung von Staatssekretären – das muss man immer wieder betonen nämlich durch die Verord­nung des zuständigen Bundesministers erfolgt, das ist so festgelegt.

Das ÖIAG-Gesetz wird geändert, denn zukünftig ist der Finanzminister sowohl Eigen­tümervertreter der ehemaligen Telekom Austria als auch oberstes Vollzugsorgan des Telekommunikationsgesetzes 2021 und des KommAustria-Gesetzes. Die Richtlinie über den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation sieht eine wirksame und auch wichtige strukturelle Trennung zwischen der Eigentümerschaft und der hoheitlichen Funktion des Staates vor. Um diese Trennung zu wahren und Interessenkonflikte zwi­schen Eigentümerstellung und behördlicher Tätigkeit künftig generell zu vermeiden, wird die Wahrnehmung der Eigentümerrechte in derartigen Konfliktfällen generell dem Bun­desminister für Arbeit und Wirtschaft übertragen.

Das tun wir dann in zwei Wochen, denn jetzt müssen wir, wie gesagt, einen kleinen Fehler reparieren; gut, dass es den Bundesrat gibt. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.41

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile dieses.