17.22
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jawohl, lieber Herr Kollege Steiner, auch ich habe diese Seiten 7 und 8 weitergelesen.
In der ersten Zeile der Seite 8 heißt es auch: „siehe oben Punkt 1.b.“.
Und bei Punkt 1.b. – auf der Seite 6, im ersten Absatz – gibt es einen letzten Satz, und dort ist auch tatsächlich der Hinweis: „Es gibt dazu keine einhellige Meinung.“ (Bundesrat Schennach: Nein, bitte, so wichtig nimmt man die Frage der Demokratie, jetzt tut euch um die Punkte streiten!) Das heißt, es gibt dort strittige Dinge, die passieren. (Bundesrat Steiner: Du machst es jetzt auch nicht besser!)
Ich möchte aber trotzdem ein paar Anmerkungen machen, weil unterschwellig immer verschiedenste Vorwürfe gemacht werden, beginnend bei Frau Schumann, die von Vorwürfen spricht – und Vorwürfe sind nun einmal Vorwürfe. (Bundesrätin Schumann: Ihr seht nie das Problem! – Bundesrätin Grimling: Ihr seht das Problem nicht!) Die Justiz ermittelt, weil es Anzeigen gibt.
Es gibt in der letzten Zeit auch einiges, das sehr zu hinterfragen ist. Das sind natürlich öffentliche Vorverurteilungen, egal ob diese von politischen Mitbewerbern oder von den Medien kommen. Eines ist klar, und dafür steht die ÖVP: Was nicht in Ordnung ist, ist entsprechend von der Justiz und von niemandem sonst zu bestrafen.
Ein Zweites ist aber auch klar: Vorverurteilung ist ein ganz, ganz massives Unrecht. Das ist etwas, das auch Kommentatoren in den Zeitungen schreiben, beispielsweise Ernst Sittinger. Er sagt: „Anzeigen von politischen Kontrahenten untereinander sollten so sparsam wie möglich erfolgen. An ihnen klebt immer der Verdacht, dass jemand rechtlich diskreditiert werden soll, weil man ihm politisch nicht beikommt.“
Es gibt auch einen Artikel von Reinhard Haller zum Thema Chatprotokolle, und es gab auch – und das ist Tatsache, und daher glaube ich schon, dass wir in Österreich davon sprechen können, dass der Rechtsstaat funktioniert –, ich habe mir das jetzt angeschaut, mit Stand vom 11.4., gegen ÖVP-nahe Personen rund 18 Anzeigen und Verfahren, die bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht wurden. Ja, aber was sind die Ergebnisse? Diese 18, die ich hier anspreche, sind nämlich nur die, die jetzt eingestellt wurden. Die Hälfte davon sind anonyme Anzeigen. Die andere Hälfte, das ist genau das, was Sittinger in seinen Bericht beklagt, dass man dem politischen Mitbewerber scheinbar nicht beikommen kann (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) und daher mit Anzeigen arbeitet, ob das Krainer ist, ob das Krisper ist, Hafenecker. Vier anonyme Anzeigen sind im Casag-Komplex eingestellt worden.
Die Anzeigen gegen den Nationalratspräsidenten: viermal anonym, eine von Krisper und Krainer – allesamt eingestellt, fünfmal. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) Auch das ist ein Sittenbild, ein Sittenbild dessen, wie die Opposition in diesem Land arbeitet, und auch das trägt nicht zur Verbesserung der Demokratie bei. Das muss man klar und deutlich sagen.
Daher glaube ich, dass wir alle entsprechend unsere Argumente austragen sollen und nicht über solch einfache und primitive Machenschaften wie Anzeigen Politik gestalten sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.26