19.21

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! In dem Fall sehr geehrter Herr Lackner! Danke, dass ich bei diesem schönen Moment auch dabei sein darf. Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich darf auf einige Punkte der Novelle noch einmal eingehen. Vorab zwei Sätze zur Sommerschule: Die Sommerschule wird selbstverständlich nicht nur von Studierenden bespielt (Bundesrätin Hahn: Das habe ich auch nicht gesagt!), sondern sehr wohl auch von vielen Lehrerinnen und Lehrer.

Durch die Dienstrechts-Novelle, die gerade jetzt in der Beschlussfassung ist, haben wir für die Rahmenbedingungen gesorgt, dass auch Lehrerinnen und Lehrer die ent­sprechende Abgeltung bekommen, entweder direkt oder durch Anrechnung für die Unterrichtszeiten im kommenden Schuljahr. Dadurch, das haben wir gesehen, ist die Motivation der Lehrerinnen und Lehrer auch noch einmal stark gestiegen und wir haben dankenswerterweise genügend Lehrerinnen und Lehrer, die sich dort neben Studie­renden einbringen können. Wir werden selbstverständlich für die entsprechende Qua­litäts­sicherung sorgen, die Sommerschule wird natürlich auch entsprechend evalu­iert.

Um aber auf die Novelle zu kommen: Zentral ist eben die Stärkung der Eigenverant­wortung, Selbstständigkeit und Selbstorganisation in der Schule. Das Verständnis über die Vermittlung von Bildung, der Bildungsbegriff an sich und das Verständnis davon, wie eine Schule verwaltetet, geführt oder gemanagt werden soll, unterliegen einem stetigen Wandel. Um der Individualität der Schulen und der SchülerInnen gerecht zu werden, will eben der vorliegende Gesetzentwurf schulautonome Entscheidungsmöglichkeiten aus­weiten und nicht einen generellen Kamm über alles scheren und ein neues System oktroyieren, sondern es liegt in der Eigenverantwortung der Schulen und eben in der Eigenständigkeit und Selbstorganisationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich nun auch selber ihr Programm zusammenstellen und sich für einen entsprechenden Schultyp entscheiden können.

Gestaltungsmöglichkeiten für die nächste Generation von Lehrplänen der Sekundar­stufe II werden daneben erweitert. Es wird die gesetzliche Regelungsdichte für die kom­mende Generation der Lehrpläne der Sekundarstufe II so weit zurückgenommen wer­den, dass eben zusätzliche Freiräume entstehen und neue, zusätzliche Möglichkeiten für individuell wählbare Angebote geschaffen werden, wie eben zum Beispiel schul­autonome Wahlpflichtgegenstände oder Kurse, die semesterweise oder ein Unterrichts­jahr lang dauern. Ich würde auch da einfach auf die Schulen vertrauen, auf die Lehrerin­nen und Lehrer vertrauen, dass sie sinnvolle, gute Angebote für die Kinder machen, etwas, das die Schülerinnen und Schüler interessiert und von dem sie wirklich auch pro­fitieren.

Diese Wahlfreiheit zwischen jahresweiser oder semestrierter Führung der Oberstufe wird etabliert. Die Entscheidung wird in die Autonomie der Schulleitungen und Schul­partner vor Ort übertragen werden. Auch der Schulversuch der neuen Oberstufe mit verstärkter Individualisierung wird ins Regelschulwesen übernommen. Diese Schulen, die die semestrierte Oberstufe führen, können sich auch für diese sogenannte Novi ent­scheiden, müssen es aber nicht. Für einen Antritt bei der Reifeprüfung müssen alle Gegenstände positiv abgeschlossen werden, um auch für die entsprechende Qualität zu sorgen.

Wichtig ist mir auch, dass es Möglichkeiten zur Befreiung vom stundenplanmäßigen Regelunterricht gibt, wenn die Schülerinnen oder Schüler an anderen Unterrichts­ange­boten teilnehmen wollen. Da kommt es zu einer erheblichen Erweiterung und auch dadurch werden Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler erweitert und neue Lehr- und Lernformen forciert.

Es kommt auch zu einer Ausweitung des Förderunterrichts. Bisher konnte ein Förder­unterricht nur für Schüler vorgesehen werden, die wesentliche Anforderungen nur man­gelhaft erfüllt haben. In Zukunft kann jetzt auch ein Förderunterricht vorgesehen werden, weil die Lehrkraft feststellt, dass ein Bedarf für eine Förderung vorliegt, oder auch die Schülerin oder der Schüler sich selbst dafür anmeldet, was bedeutet, dass auch beson­ders begabte Schülerinnen und Schüler aktiv eine solche Förderung direkt einmahnen können und wir sie verstärkt berücksichtigen können.

Zuletzt werden auch die im Schulrecht vorgesehen Möglichkeiten für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie um ein Schuljahr verlängert werden. Einsatz und Umfang der Maßnahmen hängen natürlich wie bisher davon ab, ob die Maßnahmen sachlich notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig sind. Offene Schulen müssen aber weiterhin oberstes Ziel bleiben. Ich werde mich sehr dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür gewährleisten können.

Auch ich möchte mich den Wünschen anschließen. Auch ich möchte mich bei allen Schülerinnen und Schülern, allen Lehrerinnen und Lehrern, auch bei den Eltern und bei all den Personen in der Schulverwaltung bedanken – aber auch bei all den Personen in den Kindergärten, die werden dabei gerne vergessen –, auch bei all den Personen, die sich auch in diesem Jahr wieder wirklich sehr engagiert haben. Ich wünsche allen schöne Ferien und danke dem hohen Bundesrat für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.26

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesminister.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Mag. Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr das Wort.