19.48
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute zum wiederholten Mal darüber, dass wir unabhängig von fossiler Energie und natürlich vor allem unabhängig von russischem Gas werden müssen, weil es nicht nur, wie wir schon öfter hier besprochen haben, klimaschädlich ist, sondern vor allem auch, weil wir jetzt in Kriegszeiten tatsächlich in hohem Maße erpressbar geworden sind.
Die künstliche Gasverknappung führt auch zu unvertretbaren Preissteigerungen, die wir alle spüren, vor allem jene Menschen, die halt ein bisschen weniger haben, und natürlich auch am Energiesektor insgesamt.
Ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Gasversorgung, in welchem die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen für Speicheranlagen und Speicherfüllstände verpflichtet worden sind, ist auch eine Grundlage der nun vorliegenden Änderung im Gaswirtschaftsgesetz. Es müssen sich ja die EU-Kommission oder alle Länder schlussendlich nur einmal einigen, damit wir einen gemeinsamen Gaseinkauf oder in weiterer Folge -verkauf schneller machen und umsetzen können.
Frau Bundesministerin Gewessler hat ja in den letzten zwei Wochen, glaube ich, fünf Staaten mit einer Absichtserklärung gemeinsam gebunden, also die Deutschen, die Tschechen, die Polen, die Slowaken und die Ungarn, um gemeinsam Strom beziehungsweise Gas auf Europa aufzuteilen, wenn es Probleme gibt, dass wir zu wenig haben, was wir bei Gott nicht hoffen.
Um diese Gasversorgung sicherzustellen – das ist ja eigentlich der Grund dieses Gesetzes –, sollen sämtliche Speicheranlagen auf dem Hoheitsgebiet Österreichs auch an das österreichische Leitungsnetz angeschlossen werden müssen. Das gilt in erster Linie für die Speicheranlage Haidach, die bislang nur an das deutsche Marktgebiet angeschlossen ist, aber wenn es dort jetzt schon Vereinbarungen gibt, wird das wahrscheinlich dann auch kein Problem sein, oder wir werden es heute hören. Außerdem sind ungenutzte Speicherkapazitäten von Speichernutzern unverzüglich anzubieten und zurückzugeben.
Es sind dies sinnvolle Maßnahmen in diesen Zeiten, in welchen wir alles daransetzen müssen, um für den Winter durch ausreichend Speicherung von Gas vorzusorgen, denn eine Reduktion der Gasabhängigkeit kann bestenfalls mittelfristig erfolgen.
Es ist sehr positiv, dass diese Möglichkeiten nun geschaffen werden, allein es steht eine Frage im Raum. Ich habe ein bisschen Fernsehen geschaut, auch in Deutschland und in anderen Ländern gibt es dieses Problem, es ist ja nicht nur bei uns so, auch wenn wir immer davon reden, dass uns Deutschland um Meilen voraus ist. Auch dort wird diskutiert: Warum erst jetzt und nicht schon früher? Wie auch immer, ich glaube, wir müssen uns einigen, auch wenn andere Staaten augenscheinlich in dieser Lage, was die Versorgungssicherheit anbelangt, uns eine Nasenlänge voraus sind. Die Lage ist ernst und sollte auch so kommuniziert werden und entsprechend rasch gehandelt werden.
Warum das nicht so schnell passiert, erschließt sich dem Betrachter nicht immer. Die Regierung ist auch in vielen anderen Dingen säumig. Ich glaube, ich stehe heute das fünfte Mal hier, um es zum wiederholten Male zu sagen. Ich verstehe es immer noch nicht, aber ich glaube, wir haben die Möglichkeit, dass es uns die Frau Bundesministerin sagt: Warum haben wir in den letzten Jahren noch immer nicht das Klimaschutzgesetz umgesetzt? Warum ist das Energieeffizienzgesetz noch nicht umgesetzt? Da sind uns die Deutschen schon ein bisschen voraus, die den Leuten sagen, mit welchen Maßnahmen sie jetzt einsparen sollten und in welche Richtung es gehen könnte, um die Menschen zu sensibilisieren. Das soll bei uns im Herbst kommen.
Beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist schon einiges passiert, aber es ist bei Weitem noch nicht am Boden. Meine Lieblingskritik ist, dass die 20 Verordnungen beim EAG noch nicht umgesetzt worden sind, sondern nur eine.
Die Zeit des Diskutierens und Verhandelns, glaube ich, muss endlich ein Ende finden, und wir müssen ins Tun kommen. Natürlich werden wir diesem Gesetz heute zustimmen.
Beim Gasdiversifizierungsgesetz haben wir auf jeden Fall Bedenken – das ist das Interessante an der ganzen Geschichte –, weil wir heute etwas beschließen werden, was anscheinend am Montag im Budgetausschuss schon mit einem Abänderungsantrag versehen wird und dann nächste Woche mit einem Initiativantrag im Nationalrat beschlossen wird. Wir beschließen das Gasdiversifizierungsgesetz, das bereits abgeändert ist: Statt der 100 Millionen Euro pro Jahr bis 2025 können künftig per Verordnung des Ministeriums von der Bundesministerin im Einvernehmen mit dem Finanzministerium bis Ende 2023 zusätzliche Mittel in ungenannter Höhe – das unterstreiche ich jetzt einmal – bereitgestellt werden.
Zur Erklärung: Dieses Gesetz sah bisher vor, dass Unternehmen in Summe 400 Millionen, also 100 Millionen pro Jahr, für Kosten von Lieferung und Einsatz von nicht russischem Gas beziehungsweise für die Umrüstung von Strom-, Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen auf andere Energieträger, also keine fossilen, erhalten sollten. Sämtliche Förderdetails werden in einer Förderrichtlinie des Ministeriums wiederum im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erlassen und die Förderungen sollen von der Austria Wirtschaftsservice GmbH abgewickelt werden. Das Gesetz ist dann bis Ende 2025 befristet.
Dieses Gesetz stellt eigentlich schon in seiner ursprünglichen Fassung einen Blankoscheck, einen Fast-Blankoscheck, sage ich jetzt einmal, in Höhe von insgesamt 400 Millionen für die Klimaschutzministerin dar. Nun soll das Gesetz bereits Wochen oder Tage nach dem Nationalratsbeschluss schon wieder abgeändert werden. Das haben wir heute bei einem anderen Gesetz schon einmal gehört, dass die budgetären Limits bis Ende 2023 lediglich im Gesamtbudget der UG 43 zu sehen sind. Wir haben Ähnliches schon bei Bundesministerin Köstinger gehabt, dass durch Verordnungsmaßnahmen dann selbst entschieden werden kann, was mit dem Geld passiert. Ich glaube, dass das nicht der richtige Weg ist.
Alle Details werden erst in der Förderrichtlinie des Klimaschutzministeriums festgelegt und die Gestaltung dem Nationalrat im Grunde genommen entzogen – außer ich bin jetzt falsch informiert.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin! Wir glauben, nicht die Energiegroßversorger sollen davon profitieren, die ohnedies als Krisengewinner derzeit ihre Gewinne nicht nur verdoppeln, sondern vervielfachen. Das haben wir heute schon auf und ab vielfach in vielen, vielen Beiträgen gehört. Es muss vielmehr klargestellt werden, dass der Endverbraucher nicht weiter belastet wird und dass nicht sein Steuergeld den Falschen zugutekommt. Wir vertrauen darauf, dass das so ist. Vielmehr ist es an der Zeit, konkret darüber nachzudenken, überzogene Übergewinne von Energiekonzernen abzuschöpfen und sie in weiterer Folge der Finanzierung von Antiteuerungsmaßnahmen zuzuführen. Der Herr Bundeskanzler hat selbst in dieser Hinsicht etwas geäußert, ich habe nur das Gefühl, dass er da von den Wirtschaftlern wieder zurückgepfiffen worden ist.
Ich habe noch einen Entschließungsantrag mit. Gestern im Umweltausschuss wurde er ins Nirwana geschickt, ich bin gespannt, wie die Grünen heute reagieren. Es geht um „Schluss mit Gasheizungen in Neubauten“. Wenn ich mich jetzt an den Schluss mit Ölheizungen in Neubauten erinnere, dann haben wir das ja schon zusammenbekommen. Warum das nicht zusammenzubringen ist und warum wir da zumindest von den Grünen keine Zustimmung bekommen, verstehe ich nicht, weiß ich nicht, denn ich glaube, Frau Bundesministerin, dass Sie sich in dieser Hinsicht auch schon geäußert haben, das zu tun.
Man muss sich ja vorstellen, wenn jetzt neue Wohnanlagen gebaut werden, heuer oder Anfang nächsten Jahres gebaut werden und dann dort Gasheizungen eingebaut werden, widerspricht das ja komplett den CO2-Richtlinien, die wir alle im Kopf haben, die wir umsetzen wollen.
Ich stelle deshalb folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit Gasheizungen in Neubauten“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Aufstellung und der Einbau von Gasheizungen in neu errichteten Gebäuden mit 1. Jänner 2023 verboten wird und die Förderung kostengünstiger Alternativen dauerhaft gesichert wird.“
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Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, heute können Sie berühmt werden und uns unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
19.58
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Schluss mit Gasheizungen in Neubauten“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. Ich erteile ihm dieses.