15.43
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle der Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wird aber den bestehenden Fachkräftemangel in Österreich noch nicht beseitigen. Dazu wird es noch viele weitere Maßnahmen brauchen, vor allem für Fachkräfte, unter anderem ein modernes Zuwanderungsgesetz oder die Senkung der Lohnnebenkosten.
In der Regierungsvorlage sind viele positive Punkte enthalten, weshalb wir im Saldo dann auch zustimmen werden: Zum Beispiel gibt es beim Punktesystem bei Mangelberufen und sonstigen Schlüsselkräften Erleichterungen beim Erlangen von Punkten, zum Beispiel fünf zusätzliche Punkte, wenn die Konzernsprache Englisch ist; von der Vereinheitlichung des Mindestgehalts für sonstige Schlüsselkräfte auf 50 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage haben wir schon gehört; die Mindestgehaltsgrenzen für Studienabsolventen fallen weg; es gibt eine Vereinfachung bei der vorübergehenden sechsmonatigen Beschäftigungsbewilligung für Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und Spezialisten; außerdem – wir haben es, glaube ich, heute noch nicht gehört – ist die Einbindung der Saisonniers und Stammsaisonniers in die Rot-Weiß-Rot-Karte ein positiver Punkt. Diese sollen die Möglichkeit eines dauerhaften Arbeitsmarktzugangs bekommen.
Die Richtlinienumsetzung der Blauen Karte EU bringt eine Verbesserung der Mobilität. Es reicht zum Beispiel ein sechsmonatiger Arbeitsvertrag statt ein zwölfmonatiger. Die Gehaltsuntergrenze wird vom eineinhalbfachen auf das einfache Durchschnittsgehalt reduziert, wobei Sie, Herr Bundesminister, die Möglichkeit haben, es trotzdem auf das eineinhalbfache zu erhöhen. Für ITler ist kein Hochschulabschluss mehr nötig, es reicht die Berufserfahrung. Ein Arbeitgeberinnen-, Arbeitgeberwechsel wird erleichtert, und die Gleichstellung mit der Rot-Weiß-Rot-Karte wird erweitert.
„Work in Austria“ der Austrian Business Agency soll Verfahren vereinheitlichen, beschleunigen. Start-ups von Drittstaatsangehörigen benötigen – unter Anführungszeichen – „nur“ noch 30 000 Euro Startkapital statt bisher 50 000 Euro. Die Jobvermittlung für Drittstaatsangehörige wird erleichtert, und nicht zuletzt wird bei Künstlerinnen und Künstlern aus Drittstaaten die befristete Beschäftigungsbewilligung von vier auf acht Wochen verlängert.
Viele positive Punkte, allerdings gibt es auch noch Mängel beziehungsweise Dinge, die fehlen, die wir noch gern dabei gehabt hätten, die auch in den Stellungnahmen gefordert worden sind. Das wäre für die weitere Ausbaustufe ein Impuls. Teilzeitbeschäftigte sind nicht ausreichend berücksichtigt. Auch zwei Teilzeitjobs zusammen gelten noch nicht als Vollzeitbeschäftigung. Studierende aus Drittstaaten ohne Rot-Weiß-Rot-Karte sind nach wie vor auf 20 Stunden limitiert. Außerdem hätten wir gern, dass für Studienabsolventen aus Drittstaaten Start-up-Gründungen erleichtert werden.
Die Universitätenkonferenz zum Beispiel hat auch Vorschläge gemacht, die nicht eingearbeitet wurden. Dann gibt es noch Verbesserungsbedarf bei Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Spezialisten aus Drittstaaten. Da könnte man zum Beispiel die Arbeitsmarktprüfung ausfallen lassen, da sie ohnedies nur befristet beschäftigt werden. Die technischen Kenntnisse, also die Voraussetzung der spezifischen technischen Kenntnisse, könnten auf spezifische Kenntnisse geändert werden, außerdem muss das ja nicht wie bisher nur die IT-Fachkräfte betreffen.
Was die 30 000 Euro Startkapital für Unternehmungsgründungen, die ich vorhin erwähnt habe, betrifft – ich habe gesagt, unter Anführungszeichen, „nur“ noch 30 000 statt 50 000 Euro –, so könnte man das natürlich noch weiter senken. Wir haben in Österreich zum Beispiel die Möglichkeit, mit nur 10 000 Euro Startkapital eine GmbH zu gründen.
Ein großer Punkt, der fehlt, ist: Rot-Weiß-Rot-Karte und Lehre. Da gibt es großen Verbesserungsbedarf.
Für die maximale Verfahrensdauer, die derzeit sechs Wochen beträgt, würden wir uns auch eine Reduktion wünschen, zum Beispiel eine Vorgabe, dass die Verfahrenslänge nach Möglichkeit zum Beispiel nur zehn Tage betragen soll, denn je länger das Verfahren dauert, desto eher – Österreich ist im Wettbewerb – verlieren wir Fachkräfte an das Ausland.
Schließlich wird bei der Blauen Karte EU die Inlandsantragstellung möglich. Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte ist das immer noch nicht der Fall. Die Rot-Weiß-Rot-Karte muss immer noch vom Ausland beantragt werden. Auch da würden wir für den nächsten Ausbauschritt eine Verbesserung wünschen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder. – Bundesrat Schreuder: Danke, dass du dem Antrag zustimmst!)
15.48
Vizepräsident Günther Novak: Abschließend zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher. Ich erteile ihm das Wort.