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Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich werde mich kurz halten. Inhaltlich ist das meiste gesagt worden. Vielleicht nur ein paar Sätze insgesamt dazu, wie wir durch die Covid-Krise gekommen sind, nämlich durch die Gesundheitskrise und dann die daraus resultierende Wirtschaftskrise.

Die Regierung und die Parlamentsparteien und Abgeordneten der Regierungsparteien neigen, no na, dazu, das vielleicht etwas besser darzustellen, aber wir müssen uns nur die internationalen Vergleiche und die internationalen Experten vor Augen führen: Wir sind mit diesen 45 Milliarden Euro natürlich sehr, sehr gut durch die Krise gekommen. Das attestieren uns OECD und IWF.

Auch unsere Wirtschaftsexperten hatten nach der Wirtschaftskrise aufgrund der Pandemie für Österreich eine Wachstumsprognose von über 5,3 Prozent aufgestellt – deutlich über jener für Deutschland, die Schweiz und für den europäischen Durchschnitt.

Diese Wirtschaftshilfen haben also natürlich gewirkt, haben eine befürchtete Insolvenz­welle verhindert und haben die Arbeitsplätze auch entsprechend gerettet. Diese Hilfs­maßnahmen haben durchaus intensiv funktioniert. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Bei dieser Novelle geht es hauptsächlich um eine technische Angelegenheit, die lange eine Forderung von allen gewesen ist, interessanterweise auch von den Oppositions­parteien, auch vom Herrn Staatssekretär außer Dienst Fuchs. Darum wundert es mich jetzt ein bisschen, dass die FPÖ da nicht zustimmen kann, weil die Ausstattung künftig im Rahmen des Budgets stattfindet. Das ist, wie bereits angesprochen wurde, eigentlich auch eine Transparenzmaßnahme und wie gesagt eine lange, intensive und aus meiner Sicht auch nachvollziehbare Forderung insbesondere vom Herrn ehemaligen Staats­sekretär Fuchs.

Bei der rechtlichen Ausgestaltung des Fonds haben wir nämlich die anfänglich – und eben aus meiner Sicht zu Recht – aufgekommene Forderung nach Transparenz sukzes­sive stärker berücksichtigt; und so muss jetzt eben jedes haushaltsleitende Organ in dieser Republik dem jeweilig zuständigen Ausschuss im Nationalrat monatlich einen ent­sprechenden Bericht zu den Covid-Maßnahmen vorlegen.

Dieser Transparenzzugang, den wir gewählt haben, ist aus meiner Sicht sehr, sehr wich­tig, und mit den vorhin angesprochenen Maßnahmen und jetzt auch mit dem Transpa­renzgesetz, laut dem wir die Covid-Maßnahmen, die Hilfsmaßnahmen, veröffentlichen, neben dem NPO-Unterstützungsfonds, ist das, glaube ich, ein wichtiger Schritt in Rich­tung mehr Transparenz; weil der Steuerzahler und die Steuerzahlerin natürlich das Recht haben, zu wissen, was mit den Steuermitteln geschieht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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