14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteu­er­gesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Allgemeine Sozialversiche­rungs­ge­setz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Elektrizitäts­abgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 2022, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes­ge­setz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Bundes­gesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Finanz­straf­gesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Zollrechts-Durch­füh­rungs­ge­setz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das EU-Meldepflicht-Gesetz und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldende Platt­formbetreiber im Bereich der Besteuerung erlassen wird (Abgabenänderungs­gesetz 2022 – AbgÄG 2022) (1534 d.B. und 1585 d.B. sowie 11010/BR d.B. und 11044/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gewerbliche Sozialversiche­rungs­ge­setz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2669/A und 1591 d.B. sowie 11011/BR d.B. und 11045/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. – Ich bitte um die Berichte.