Einlauf und Zuweisung
Vizepräsident Günther Novak: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortung sowie
der Aufenthalte von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und Vertretungsmeldungen von Mitgliedern der Bundesregierung
verweise ich auf die bereits gestern im Sitzungssaal verteilte Mitteilung der 943. und 944. Sitzung des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung bereits gestern im Sitzungssaal verteilte Mitteilung der 943. und 944. Sitzung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
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(Schriftliche Mitteilung siehe 943. Sitzung des Bundesrates.)
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Vertretung eines Mitglieds der Bundesregierung
Vizepräsident Günther Novak: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Quarantäne von Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. bei gleichzeitiger Beauftragung des Bundesministers für Inneres Mag. Gerhard Karner mit ihrer Vertretung.
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Günther Novak: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4, 7 bis 9, 11 und 12 sowie 18 und 19 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.