13.42
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Zur Pflegereform ist ja inhaltlich jetzt schon einiges gesagt worden. Ich würde gerne auf den Prozess eingehen und auf ein paar Dinge, die nachgebessert worden sind.
Wir haben ja das Paket in Begutachtung geschickt, viele Gespräche auch mit Stakeholderinnen und Stakeholdern geführt und dann, nämlich als Ergebnis der Begutachtung, einige Nachschärfungen vorgenommen, die zum Teil schon angesprochen worden sind. Wir haben zum einen mit einem Abänderungsantrag zusätzlich Heimhilfen und Behindertenbegleitung mit hineingenommen und dann dazu noch einmal 50 Millionen Euro dazugetan, also insgesamt sind es dann 570 Millionen Euro. Wir unterstützen beim Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz die Länder in den kommenden drei Jahren mit 225 Millionen Euro und haben jetzt darauf geschaut, auch die Sozialbetreuungsberufe mit hineinzubekommen. Das wird passieren, und ebenso befreien wir die Länder von Steuern und Abgaben für vergleichbare Leistungen für Auszubildende zu Berufen nach der 15a-Vereinbarung.
Beim Angehörigenbonus – das ist auch schon angesprochen worden – geht es darum, nachzubessern, um zum Beispiel auch Pensionistinnen und Pensionisten besser zu berücksichtigen. Dazu ist jetzt ein Beschluss im Herbst geplant.
Insgesamt – und das ist der Kernpunkt – gibt es 1 Milliarde Euro für die nächsten zwei Jahre in ganz wesentlichen Bereichen: im Bereich der Entlohnung, das halte ich für wichtig, um Arbeitskräfte im Pflegeberuf zu halten, und im Bereich der Ausbildung. Die Zuschüsse, die es da geben wird, sind bereits angesprochen worden. Es gibt auch Verbesserungen, wenn es darum geht, Nachtarbeit besser zu berücksichtigen, besonders schwierige Pflegesituationen etwa im Bereich der Demenzerkrankung oder von psychischen Erkrankungen stärker zu berücksichtigen. All das sind wesentliche Erleichterungen. Es gibt im Bundespflegegeldgesetz jetzt einen Erschwerniszuschlag für Menschen mit einer schweren psychischen Behinderung oder einer Demenz. Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet. Das ist auch eine Maßnahme, von der 45 000 Personen mit 60 Euro pro Monat profitieren.
Insgesamt, und das ist der Punkt, ruht das System der österreichischen Pflegeversorgung im Prinzip auf drei Säulen: die stationäre Pflege in Alten- und Pflegeheimen, die Pflege zu Hause mit allen ambulanten Diensten, die dahinterstehen, und natürlich auch die 24-Stunden-Betreuung, ohne die Pflege überhaupt nicht mehr denkbar wäre. Das sind Pflegekräfte, die aus dem Ausland zu uns kommen und hier Pflegeleistungen erbringen. Und auch das ist bereits angemerkt worden: Für diesen Bereich gibt es 15 Millionen Euro, um eine Anpassung vornehmen zu können. Wir haben uns diese Woche mit den Vertreterinnen und Vertretern der 24-Stunden-Betreuung getroffen und sind mit ihnen auch in einem intensiven Austausch darüber, wo es da weitere Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Wir haben in diesem Bereich ja auch das System, dass es zertifizierte, qualitätszertifizierte Anbieter gibt. Wir halten das für wichtig, weil nicht sein darf, dass da erstens Schwarzarbeit Platz greift und zweitens die Pflegequalität leidet. Die Sicherung der Qualität in diesem Sektor ist uns ein ganz wichtiges und großes Anliegen.
Wir wissen auch, und das sei hier gesagt, dass dieses Paket mit 1 Milliarde Euro für die nächsten beiden Jahre selbstverständlich die erste Stufe ist, dass es in den nächsten Jahren darum gehen wird, da nicht nur dranzubleiben, sondern auch nachzuschärfen. Das habe ich gesagt, weil vollkommen klar ist, dass wir in Österreich in eine Situation von Mangelerscheinungen in allen Gesundheits- und Krankenpflegeberufen hineinkommen, wenn sie nicht schon da ist. Es sind nicht in ausreichendem Ausmaß Leute da, und die Konkurrenz der Branchen untereinander am Arbeitsmarkt ist groß. Was wir jetzt mit diesem Schritt geschafft haben, ist, die Attraktivität, diesen Beruf zu ergreifen und im Beruf zu bleiben, zu erhöhen, weil die Konkurrenz in all diesen Bereichen sich in den nächsten Jahren massiv verschärfen wird.
Wir haben auch sehr viele Gespräche mit Pflegeeinrichtungen geführt. Die sind sehr dankbar für diesen Schritt, und das war auch meine Intention bei diesem Pflegepaket, erstens einmal vor dem Sommer in die Gänge zu kommen und zweitens das Volumen mit dieser 1 Milliarde Euro festzumachen. Sonst hätte es nämlich noch länger gedauert und es wäre geringer ausgefallen, und das wäre im Sinne der Pflegenden nicht vertretbar gewesen. Dieses Signal war wichtig.
Letzter Punkt: Wir wissen, dass wir neben der Situation bei den Pflege- und Betreuungsberufen auch Schnittstellenproblematiken mit dem Bereich der niedergelassenen Ärzte, mit den Gesundheitsberufen insgesamt haben. Was wir brauchen, ist eine stärkere Durchlässigkeit dieser Berufsgruppen zueinander und untereinander. Damit ist auch angesprochen, wer jetzt was machen darf, wer welche Tätigkeiten in den Gesundheits- und Pflegeberufen im Spital, in den Alten- und Pflegeheimen durchführen darf. Ich verrate Ihnen sicher kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass es da von bestimmten Standesvertretungen Widerstände gibt, weil die glauben, dass nur sie das können, obwohl auch klar ist, dass es bereits jetzt in der Praxis anders gehandhabt wird. Sie können sich weiterhin sicher sein, dass ich da dranbleiben werde, weil ich nicht einsehe, dass ein Vetorecht einer bestimmten Berufsgruppe dazu führt, Pflegenotstände zu generieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.48
Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile dieses.