1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II) (1662 d.B. und 1702 d.B. sowie 11098/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 geändert wird (2812/A und 1703 d.B. sowie 11099/BR d.B.)

Präsidentin Korinna Schumann: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um die Berichte.