14.10

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Inhaltlich geht es bei diesen beiden Tagesordnungspunkten eigentlich um dasselbe: Nach dem Wegfall der Impfpflicht entfallen analog zum ASVG nun auch im GSVG, im BSVG und im B-KUVG die an die Covid-19-Impfpflicht angeknüpften Honorarbestimmungen für die Ausstellung von Bestätigungen über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes von der Covid-19-Impfpflicht für Schwangere.

Außerdem wird geregelt, dass die Ausstellung eines positiven Covid-19-Risikoattests für Versicherte nach dem Beamten-Kranken- und Unfallver­siche­rungsgesetz nur mehr dann zulässig ist, wenn die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht mehr gegen Covid-19 geimpft oder mittels Anti­körperpräparaten auch nicht ausreichend geschützt werden kann.

Darüber hinaus wird eine Art neue Teststrategie beschlossen, zusätzlich zu den fünf kostenlosen Tests pro Monat werden niedergelassene Ärzt:innen künftig berechtigt sein, bei besonders gefährdeten Personen Antigentests durchzu­führen, auch wenn sie symptomfrei sind. Dazu zählen zum Beispiel Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder einen Body-Mass-Index von über 30 aufweisen.

Weiters wird beschlossen, dass die KV-Träger den Ärzt:innen ein Honorar von 25 Euro zahlen und der Bund diese Kosten ersetzt. Weiters zahlen die KV-Träger 12 Euro im Kalendervierteljahr für die Beratung über Heilmittel zur Behandlung von Covid-19. Auch diese Kosten sollen vom Bund ersetzt werden.

Herr Bundesminister, es ist zu hoffen, dass der Regierung bei den rapid ansteigenden Infektionszahlen mehr einfällt, damit Österreich nicht wieder unvorbereitet in die Herbst-Winter-Welle stolpert.

Zur Formulierung der Testbestimmungen ist anzumerken: Es macht schon einen Unterschied, ob es den Patienten möglich ist, sich testen zu lassen, oder ob die Ärzte berechtigt werden, Tests auf Kosten der Allgemeinheit durchzuführen. Außerdem stellt sich die Frage, ob eine Extrazahlung für die Beratung über ein Medikament nicht zum Ergebnis führen wird, dass künftig bei anderen neuen Arzneimitteln für die Beratung darüber vonseiten der Ärzteschaft auch eine Bezahlung eingefordert wird.

Wir können daher den Tagesordnungspunkten 10 und 11 unsere Zustimmung nicht geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.13

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.