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Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Geschätzte Gäste auf der Galerie! Wir diskutieren das Ausländer­beschäftigungsgesetz. Die Kollegen Vorredner haben schon darauf hingewiesen, worum es inhaltlich geht, nämlich nur um eine ganz kleine Anpassung der Strafmaßnahmen, wenn eine Verfehlung bei der Beschäftigung eines Ausländers aus einem Drittstaat passiert. Es geht darum, ob es zeitgemäß ist, ob es ent­sprechend ist, ob es angemessen ist, dass das Unternehmen und der Arbeit­neh­mer zur Gänze für ein Jahr gesperrt werden, wenn es eine mehrmalige, sprich zweimalige, Verfehlung gibt.

Das ist eine klare, einfache Regelung, darauf wurde hingewiesen. Vielleicht ist es aber nicht wirklich eine praktikable Regelung, und vielleicht ist es nicht einmal eine soziale Regelung, Herr Kollege Obrecht, weil man sich immer den jeweiligen Fall ansehen muss.

Frau Kollegin Huber hat schon darauf hingewiesen: Es gibt kleinere Verfehlun­gen – man hat einen Tag zu spät angemeldet, vielleicht hat man die falsche Bewilligung oder den falschen Bewilligungstitel (Bundesrat Steiner: Na ja! Ein Tag zu spät ...! – Bundesrätin Grimling: Geh bitte! Ja, ja! Die einen werden bestraft! Und die anderen?) –, und schon ist die Bewilligung nicht rechtskräftig. Ein Jurist sieht das vielleicht anders als ein Unternehmer, weil Kleinigkeiten juristisch manchmal anders ausschauen als in der Praxis.

Um da sozial, mitarbeitergerecht und menschlich zu handeln, hat das AMS – also eh eine Stelle, die den Arbeitnehmern nähersteht als den Unternehmen – die Möglichkeit, zu entscheiden und abzuwägen. Ich glaube, diese Möglichkeit sollte man ihm auch entsprechend geben, weil so austariert und eine angemessene Entscheidung getroffen werden kann und nicht muss. Damit wird auch nicht irgend­einem Zugang „Tür und Tor geöffnet“, sondern in einer Zeit, in der die Wirt­schaft dringend nach Arbeitskräften sucht, in der wir Vollbeschäftigung haben und daher das AMS Gott sei Dank nicht mehr so stark beschäftigt sein muss, in der wir Mitarbeiter brauchen, sollen wir diese Mitarbeiter auch hereinbekom­men, wenn es notwendig ist.

Es soll also nicht so sein – um im Fußballjargon zu sprechen –: Zwei Mal über die Outlinie geschossen ist eine rote Karte. Oder: Zwei Mal die Straßenverkehrs­ord­nung zu übertreten bedeutet ein Jahr Führerscheinentzug. – Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Darum bitte ich Sie, dieser Vorlage zuzustimmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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