17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden (2829/A und 1732 d.B. sowie 11090/BR d.B.)
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird (2838/A und 1734 d.B. sowie 11074/BR d.B. und 11091/BR d.B.)
Vizepräsident Bernhard Hirczy: Es sind noch 8 Minuten bis 16 Uhr, daher gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 17 und 18, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 17 und 18 ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um die Berichte.