11.09

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Florian Tursky, MBA MSc: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte als Staatssekretär im Finanzministe­rium natürlich auch im Rahmen der heutigen Debatte zum Budgetbegleit­gesetz 2023 die Gelegenheit nutzen, um insbesondere zu den kritischen Stel­lungnahmen kurz Stellung zu beziehen. (Ruf bei der FPÖ: Korruption ...!) – Das vorhin waren die Wahlkampfreden.

Weil immer kritisiert wird, dass das Budgetbegleitgesetz ein Sammelgesetz ist: Ja, dem ist so. Das Budgetbegleitgesetz ist immer ein Sammelgesetz, und das war auch nie anders. Was im Budget quasi beziffert wird, wird inhaltlich im Begleitgesetz geregelt, und darum erlaube ich mir auch, ein paar allgemeine Anmerkungen zum Budget zu machen.

Die multiplen Krisen prägen natürlich auch den Rahmen für das Budget. Die vielfältigen Wirtschaftshilfen waren entscheidend, dass wir so gut aus der Coronakrise herausgestartet sind. Für heuer können wir daher noch mit einem Wirtschaftswachstum von 4,8 Prozent rechnen. Dann kam der Angriffskrieg Russlands, und mit ihm stiegen die Inflation und die daraus resultierende Teue­rung auf Rekordwerte. Erneut nehmen wir nun viel Geld in die Hand, um die Auswirkungen der Teuerung auf die Menschen und die Betriebe bestmöglich abzufedern.

Wir können nicht alle Krisen dieser Welt zu 100 Prozent kompensieren, aber wir können, wie gesagt, abfedern, und das tun wir in großem Ausmaß. Allein im heurigen Jahr investieren wir 6,3 Milliarden Euro in Entlastungsmaßnahmen. Im kommenden Jahr werden es 8,3 Milliarden Euro sein, bis 2026 30 Milliarden Euro. Ja, viele Hilfsmaßnahmen sind dabei auch Einmalzahlungen, aber auch die­se Einmalzahlungen wirken und stärken die Kaufkraft. Da die Inflation aber weiterhin hoch bleiben wird, braucht es strukturelle Maßnahmen, und diese sol­len langfristig wirken – wie beispielsweise die Abschaffung der kalten Pro­gression oder die Valorisierung vieler Sozialleistungen, von der Jahrzehnte ge­sprochen wurde, bis es jemand gemacht hat, bis es Finanzminister Magnus Brun­ner gemacht hat.

Es braucht Hilfen in Krisenzeiten, aber es braucht auch Konsolidierung der zukünftigen Budgets. Warum? – Weil die Staatsausgaben und damit die Schulden und gleichzeitig auch Zinsen steigen. Trotzdem – und so sieht es der Finanzrahmen vor – wird es uns gelingen, das Maastrichtdefizit bis 2026 auf 1,6 Prozent des BIP und die Schulden auf 72,5 Prozent zu drücken.

Trotz des notwendigen Schuldenabbaus haben alle Ressorts in ihrem Budget ausreichend Spielraum für die Antworten auf die wichtigen Fragen der Zukunft. Es ist uns gelungen, über alle Lebens- und Themenbereiche hinweg mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir setzen dabei auch gezielt Schwerpunkte im Budget, und damit möchte ich nun konkret auf ein paar Punkte im Budget­begleitgesetz eingehen.

Ein Schwerpunkt – die Frau Bundesministerin hat es bereits erwähnt – ist der Bereich der Sicherheit, denn der russische Angriffskrieg in Europa hinter­ließ auch Spuren in Österreich, es wurde wieder sichtbar, wie wichtig das Thema Sicherheit und wie wichtig auch das Thema der Landesverteidigung ist. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Hättets euch nicht eingemischt, bitte!) Bis 2026 gibt es daher zusätzliche 5,3 Milliarden Euro für das österreichische Bundes­heer – so viel wie noch nie zuvor. Dieser Betrag ist auch im neuen Landesvertei­digungs-Finanzierungsgesetz so abgebildet.

Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt ist aber auch die Transformation, und das ist mir als Digitalisierungsstaatssekretär sehr wichtig: einerseits die digitale Transformation, aber andererseits auch die Energiewende. So werden beispiels­weise bis ins Jahr 2026 jetzt erneut wieder 400 Millionen Euro mehr für den Glasfaserausbau in die Hand genommen – ein Thema, das Ihnen als Bundes­rat sicher ganz besonders am Herzen liegt.

Bis 2026 stellen wir nun für diese Transformation rund 5 Milliarden Euro zur Ver­fügung. Im Rahmen des neuen Umweltförderungsgesetzes wird es dazu einen Fördertopf für die ökologische Transformation der Industrie, auch mit einem be­sonderen Schwerpunkt der Digitalisierung, geben. Wir begleiten damit die heimische Industrie wie auch die Wirtschaft insgesamt auf dem Weg zur Dekar­bonisierung, und wir sichern gleichzeitig Wertschöpfung und langfristig Arbeitsplätze in Österreich.

Schließlich – und das ist auch ein Schwerpunkt – braucht es auch für diejenigen Unterstützung, die einen großen Anteil daran hatten, dass wir so gut durch die Krise gekommen sind: nämlich – und das ist Ihnen im Bundesrat sicher auch ein besonderes Anliegen und wurde auch in den Debattenbeiträgen schon erwähnt – für die Städte und Gemeinden. Schon während der Coronapandemie haben wir die Gemeinden Österreichs und auch die Länder mit rund 4 Milliarden Euro unterstützt. Eine Milliarde davon erhielten die Gemeinden in Form eines Zweckzuschusses, mit dem der Bund Investitionen in den Gemeinden förderte und schlussendlich auch die regionale Wirtschaft ankur­belte.

Dieses Programm setzen wir quasi neu auf. 500 Millionen Euro sind dabei für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz sowie des Umstiegs auf er­neuerbare Energien reserviert. Weitere 500 Millionen Euro können, wie schon bisher, nach sehr offenen und bewusst breit gehaltenen Kriterien verteilt werden: von der Straßensanierung über Kinderbetreuungsplätze – was bereits erwähnt wurde –, über den Ausbau von Schulen bis hin zu Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und vielem mehr.

Diese und viele andere zentrale Maßnahmen sind in diesem Budgetbegleitgesetz abgebildet und im Budget 2023 beziehungsweise Finanzrahmen bis 2026 in Zahlen gegossen. Wir setzen gezielt Schwerpunkte, die auf lange Sicht unser Land stärken sollen. Das erwarten sich die Menschen von uns – nicht nur in schwierigen Zeiten, aber in solchen umso mehr. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

11.16

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Schartel. – Bitte, Frau Bundesrätin.