12.38

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die nun zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkte 3 bis 10 beinhalten aus unserer Sicht teilweise sehr gute sowie gute Gesetzentwürfe. Deshalb stimmen wir fünf Entwürfen zu, bei drei Entwürfen ist das nicht der Fall – dazu hat Kollege Novak bereits eine Begründung vorgenommen.

Ich möchte von den von uns als positiv erachteten Entwürfen das Glücksspiel­gesetz nennen, von dem Kollege Bernard schon gesagt hat, dass da mit der Erhöhung von 80 auf 120 Millionen Euro im Sinne der Sportförderung si­cherlich ein guter Schritt gesetzt wurde.

Bei näherer Betrachtung des Einkommensteuergesetzes möchte ich Bezug nehmen auf die Ziffern 4 und 5 und auf Ziffer 8 lit. e, wo eine redaktio­nelle Änderung erfolgt und der Betrag, der die beschränkt Steuerpflichtigen betrifft, von 2 000 Euro auf 2 126 Euro erhöht wird.

Wenn wir von 2 000 Euro reden, kommt mir der Bonus für die Pflegebeschäftig­ten in den Sinn, und ich denke, dass man sich damit doch ein bisschen näher auseinandersetzen sollte. Vollkommen zu Recht wurde nämlich den Beschäftig­ten der Gesundheits- und Pflegeberufe vom zuständigen Minister ein zu­sätzlicher Monatslohn als Gehaltsbonus für die nächsten zwei Jahre in Aussicht gestellt.

Von dieser Ankündigung blieb dann ein Betrag von 2 000 Euro übrig, den diese gerade in der jüngsten Vergangenheit unter enormen Belastungen stehenden Berufsgruppen mehr als verdient haben.

Jedoch stellte sich bei der Umsetzung heraus, dass dieser Betrag brutto-brutto ausbezahlt wird, und das heißt, dass den bezugsberechtigten Dienstnehmern unterm Strich nur 1 000 Euro übrig bleiben. Dieser Missstand wäre eigentlich von den zuständigen Ministerien umgehend zu beseitigen, denn zuerst zu klatschen und dann durchs Hintertürchen 50 Prozent der in Aussicht gestellten Prämie über die Steuer wieder zurückzuholen, ist sicher kein Ruhmesblatt für die Regierung. (Beifall bei der SPÖ.)

Offenbar ist auch ein zweiter Fehler passiert, da durch den Stichtag 1. Dezember sämtliche Kolleginnen und Kollegen aus dieser Berufssparte, die vor dem 1. Dezember in Pension gegangen sind, um diesen Bonus komplett umfallen. Wenn wir also schon laufend Gesetze reparieren, dann sollte die Regierung über ihren Schatten springen und auch das reparieren, was da angestellt worden ist, sodass erstens auch jene Pensionisten, die sich gerade in der Krise massiv an­gestrengt haben, um das Gesundheitssystem am Laufen zu halten, nicht vergessen werden, und zweitens diese 2 000 Euro steuerfrei gestellt werden.

Sämtliche Gesundheitsreferenten der Länder – und wir sind die Länderkammer –, und zwar aller Couleurs, das muss man auch dazusagen, sind an den Herrn Gesundheitsminister herangetreten und haben ihm gesagt, er möge den Herrn Bundesfinanzminister dazu bewegen, diese Prämie steuerfrei zu stellen. Dieser ist dem nicht nachgekommen. Vielleicht kann man da im Sinne einer Weihnachtsamnestie für diese Berufsgruppe doch zukünftig einen posi­tiveren Weg beschreiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.41

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.