14.33

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Was haben wir hier zu beschließen? – Im Bericht des Gesundheitsausschusses ist es klar definiert und sehr nett umschrieben: Es handelt sich hierbei „um die Bereinigung eines legistischen Versehens“.

In Wirklichkeit schaut es so aus, dass der Hintergrund der gegenständlichen Novelle des Epidemiegesetzes 1950 jener ist, dass seitens der Datenschutzbe­hörde die Rechtmäßigkeit der bisherigen Versendung der Benachrichti­gungen beziehungsweise der Erinnerungsschreiben über den Abschluss der Grundimmunisierung nicht gegeben war. Aufgrund dieser Berichtigung wird nunmehr die unterbrochene Versendung an die noch nicht fertig Immuni­sierten oder nicht Geimpften auf rechtliche Schiene gebracht und es erfolgt die unterbrochene Versendung weiter, jedoch mit einer Änderung der bisher geübten Praxis: dass die Personengruppen, die bisher von der Versendung ausgenommen worden sind, die zum Beispiel schwanger oder erkrankt sind, nun­mehr auch das Erinnerungsschreiben erhalten sollen, da die Verknüpfung der Daten einen noch schwereren Eingriff in die Rechtmäßigkeit darstellen würde.

Die 300 000 Euro, die das Ganze kostet, könnten wir uns eigentlich sparen. Wenn es stimmt, was das Gesundheitsministerium uns berichtet hat – dass es sich um 300 000 Briefe handelt –, glaube ich, das könnten wir anderweitig verwenden. Wie gesagt, es wird schon wieder etwas berichtigt, was in der Ver­gangenheit vermurkst wurde, daher erteilen wir nicht unsere Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

14.35

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hau­schildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.