16.15

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Sehr geehrte geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich sehr, dass wir heute über dieses Anpassungsgesetz reden, dass die Digitalisierungsrichtlinie nun endlich auch ins nationale Recht umgesetzt wird. Zentrales Anliegen dieser Richtlinie ist es tatsächlich, dass die ge­sellschaftsrechtlich erforderlichen Prozesse rascher und effizienter durchge­führt werden können.

Wie können gesellschaftsrechtliche Prozesse rascher und effizienter durch­geführt werden? – Natürlich digital. Wenn man sich vor seinen Computer setzt und digital vielleicht eine Gesellschaft gründen kann, eine Eintragung ins Fir­menbuch vornehmen kann, dann ist das natürlich effizient und rasch und spart zum Teil auch Kosten. Und genau das haben wir mit dieser Richtlinie auch umgesetzt.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass wir in Österreich gerade auf europäischer Ebene Vorreiter im Digitalisierungsbereich sind. Gerade was das Firmenbuch betrifft, die Grundbucheintragungen, sind wir Vorreiter, da schauen viele Justizministerinnen und Justizminister nach Österreich und holen sich teilweise auch Tipps ab. Und da können wir durchaus stolz auf die ös­terreichische Justiz sein. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wesentliche Punkte der Umsetzung dieser Richtlinie wurden ja schon genannt. Ein paar möchte ich noch einmal hervorheben, da es doch wichtig ist, zum einen natürlich die Änderungen des Veröffentlichungsregimes. Jetzt wird also auch die Eintragung quasi das bestimmende Kriterium sein, sodass man nicht mehrfach veröffentlichen muss, damit das Ganze tatsächlich geltend wird.

Was wir des Weiteren jetzt auch ermöglicht haben, ist die Onlineanmeldung zum Firmenbuch von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern. Man glaubt es kaum: Das war bisher nicht möglich, in Zukunft gibt es diese Möglichkeit. Die Gerichtsgebühren werden im Bereich des Firmenbuchs auch weiter gesenkt, und ich glaube, dass das in diesem Zusammenhang ein großer Fortschritt ist. Es wurde schon die Zahl genannt: 7,5 Millionen Euro Ersparnis für die österrei­chischen Unternehmerinnen und Unternehmer.

Ich glaube, das ist in jedem Fall im Sinne des Wirtschaftsstandorts Österreich, und daher bitte ich Sie, da zuzustimmen und keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und FPÖ.)

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