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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätz­te Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherin­nen und Zuseher! Wir kommen zu einem weiteren Grundrecht, nämlich zum Grundrecht auf Datenschutz. So kommt in diesem Zusammenhang der Datenschutzbehörde eine zentrale Rolle zu, wenn es um die Wahrung des Datenschutzes geht. Im nunmehr vorliegenden Tätigkeitsbericht des Jahres 2021 berichtet die Datenschutzbehörde insbesondere über die Auswir­kungen der Coronapandemie auf die Arbeit der Behörde.

Diese Auswirkungen umfassten nicht nur organisatorische Herausforderungen, sondern natürlich auch viele datenschutzrechtliche Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Pandemie ergeben haben; denn natürlich waren ge­rade in den Zeiten der Pandemie gesellschaftlich tiefgreifende Maßnahmen notwendig, und natürlich ist die Datenschutzbehörde auch dazu da, Überprü­fungen vorzunehmen und auf Anträge zu reagieren. Dadurch war und ist die Datenschutzbehörde nach wie vor mit einer Reihe von Anträgen konfron­tiert – und mir war es als Justizministerin besonders wichtig, die Daten­schutzbehörde hierbei zu unterstützen. Wir haben deswegen auch mehr Budget zur Verfügung gestellt, damit auch mehr Personal aufgenommen werden kann, um diese Welle an Anträgen auch zu bearbeiten.

Insgesamt möchte ich sagen, dass wir unabhängig von der Pandemie einfach darüber hinaus geschaut haben, dass die Datenschutzbehörde langfristig abgesichert ist und mit ausreichend Ressourcen unterstützt wird. Deswegen haben wir letztes Jahr den Personalstand der Datenschutzbehörde deutlich erhöht: Es gibt sieben zusätzliche Planstellen und ebenso weitere Budgetmittel.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Datenschutzbehörde bedanken, weil ich weiß, mit welchen Herausforderungen sie zu kämpfen hatten und unter welchem großartigen Einsatz sie viele, viele dieser Herausforderungen gemeis­tert haben. Vielen Dank an dieser Stelle – und danke, dass wir das heute diskutieren dürfen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

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