Einlauf und Zuweisung

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zehn Anfragen, 4053/J-BR/2022 bis 4062/J-BR/2022, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Gesetzesantrag 360/A-BR/2022 der Bundesräte Korinna Schumann, Mag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbe­handlung im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GIBG) und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GA W-Gesetz) geändert werden, der gemäß Art. 41 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit dem § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates dem Nationalrat zur geschäftsord­nungsmäßigen Behandlung unterbreitet wird.

Weiters eingelangt ist die Petition 50/PET-BR/2022 betreffend „Uran-Grenzwert bei Trinkwasser – Anpassung an EU-Richtlinie“, überreicht von Bundesrat Günther Novak, die dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermine werden Dienstag, der 20. Dezember 2022, 14 Uhr, beziehungsweise Mittwoch, der 21. Dezember 2022, 9 Uhr, in Aus­sicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, den 19. Dezember 2022, 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.