Berichterstatter Dr. Karlheinz Kornhäusl: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Ministerin! Verehrte Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienst­gesetz 1986 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Es geht im Wesentlichen um die Positionierung des Heerespersonalamtes vor allem für die Entscheidung über die Zuerkennung von Entschädigungen oder Fortzahlungen, Wohnkostenzuschüssen et cetera.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Präsidentin Korinna Schumann: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernhard Hirczy. – Bitte, Herr Bundesrat.