22.05
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vorsitzender! Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bei diesem Tagesordnungspunkt wird wie gesagt ein Filmstandortgesetz erlassen und das Filmförderungsgesetz geändert.
Ja, das Filmförderungsgesetz ist auch für uns Freiheitlichen im Grunde eine gute Gesetzesvorlage. Es ist gut, wenn es darum geht, österreichische Filmschaffende, Produzenten und Schauspieler zu unterstützen. Gut ist es auch, wenn es darum geht, den Standort Österreich auch als Drehort interessanter zu machen, und es ist auch gut im Sinne dessen, was ein Film über unsere Landschaft, über unsere Kultur und unsere Architektur vermitteln kann.
Was jedoch negativ zu sehen ist, ist die Festlegung des Kreises der neuen Förderberechtigten. In der vorliegenden Fassung wird der Kreis der Förderberechtigten auf österreichische Staatsbürger oder Filmschaffende mit ständigem Wohnsitz im Inland geändert. In den Erläuterungen sind einerseits Förderungswerber aus der EU, dem EWR und der Schweiz förderberechtigt, der ständige Wohnsitz in Österreich wird mit keinem Wort erwähnt. Es bleibt daher die Frage, ob das bewusst nicht erwähnt wurde oder schlicht und einfach vergessen wurde. (Bundesrat Schreuder: Bewusst!)
Die geplante Öffnung von Fördertöpfen für Drittstaatsangehörige lehnen wir ganz klar ab. Weiters liegen bis dato auch keine Förderrichtlinien vor. Es ist umso schwieriger, einem Fördergesetz zuzustimmen, wenn wir die Förderrichtlinien nicht kennen.
Weiters hat der Rechnungshof in der Begutachtung ganz klar darauf hingewiesen, dass es zu viele Anlaufstellen gibt, wo man diese Förderung erhält, nämlich österreichweit 19 an der Zahl. Der Rechnungshof empfiehlt eine Anlaufstelle pro Gebietskörperschaft – alleine im Bund gibt es drei. Ich bin der Meinung, dass aus drei Förderstellen eine zu machen, sinnvoller wäre.
Zusammengefasst: Österreich ist ein Land großer Schauspieler, Oscar-Preisträger und hervorragender Filmkunst. Letzten Donnerstag, am 15. Dezember, stand bei der Verleihung des Landeskulturpreises Oberösterreich im Linzer Landhaus der Bereich Film im Mittelpunkt, die Welserin Sabine Derflinger, bekannt etwa durch die Serien „Tatort“ oder „Vorstadtweiber“, wurde mit dem Großen Kulturpreis des Landes Oberösterreich geehrt. – Ich darf ihr an dieser Stelle auch herzlich dazu gratulieren. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrät:innen Buchmann, Schreuder und Zwazl.)
Wie am Beginn der Rede erwähnt, begrüßen wir die Idee hinter dem Filmförderungsgesetz, jedoch können wir dieses Gesetz, solange es noch mit diesen Fehlern behaftet ist, nur ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
22.08
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte.