Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht über die Verhandlungen des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden.
Eine menschenrechtskonforme und zugleich auch ressourcenbewusste Modernisierung des Maßnahmenrechts setzt sich der gegenständliche Beschluss zum Ziel. Der Beschluss liegt als Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 laut Erläuterungen nach Vorarbeiten in den vergangenen Legislaturperioden vor, die auch ein eigenständiges Maßnahmenvollzugsgesetz einschließen.
Der vollständige Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. – Bitte, Frau Bundesrätin.