Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Vizepräsident! Frau Bundesminis­terin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Be­richt über die Verhandlungen des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 15. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden.

Eine menschenrechtskonforme und zugleich auch ressourcenbewusste Moder­nisierung des Maßnahmenrechts setzt sich der gegenständliche Beschluss zum Ziel. Der Beschluss liegt als Maßnahmenvollzugsanpassungsge­setz 2022 laut Erläuterungen nach Vorarbeiten in den vergangenen Legislatur­perioden vor, die auch ein eigenständiges Maßnahmenvollzugsgesetz ein­schließen.

Der vollständige Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. – Bitte, Frau Bundesrätin.