16.35

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich beginne mit dem Tagesordnungspunkt 17. Mit dem Bundesgesetz über Maßnahmen zur Stromverbrauchsreduktion in Spitzenzeiten soll ein Teil der EU-Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise umgesetzt werden. Die EU-Verordnung sieht vor, dass die Stromnachfrage in Spitzenzeiten zu 5 Prozent gesenkt werden soll, was eine Reduktion des Gasverbrauchs und des Strommarktpreises bewirken soll.

Dass dies eine sehr komplexe Materie ist, hat ganz eindeutig die Diskussion im Ausschuss gezeigt, in dem die Expertin eine halbe Stunde lang versuchte, Licht ins Dunkel für uns zu bringen, was nicht so einfach war.

Zusammengefasst schaut es so aus, dass die Austrian Power Grid ein gewisses Kontingent an Strom für die Spitzenzeiten reserviert und Industriebetriebe sich für diesen Zeitpunkt anmelden können, weniger Strom zu verbrauchen, und diesen dann auch zu einem besseren Preis erhalten. Die Mindestabnah­memenge soll 2 Megawattstunden betragen. Es erfolgt eine Ausschreibung, und 48 Stunden vor Inanspruchnahme des zugestandenen Kontingents kann die Firma verständigt werden, dass sie das auch abnehmen soll.

Auch freiwillige Maßnahmen seitens der Privathaushalte – durch Sparaufrufe und Energieeffizienzmaßnahmen – sollen den Verbrauch in diesen Spitzenzeiten reduzieren, wodurch der Strompreis in etwas niedrigere Höhen gebracht werden soll.

Die Regelung bezüglich der Strompreisreduktion in der EU-Verordnung ist seit 1.12.2022 in Kraft. Seit 6. Oktober 2022 waren diese Regelungen bekannt, eine zeitgerechte Umsetzung inklusive Begutachtung der Begleitgesetzgebung ist leider dennoch unterblieben.

Aufgrund des Zeitdruckes erfolgte nun die Umsetzung an den mit Verfassungs­mehrheit gebundenen Regeln der Elektrizitätswirtschaft vorbei, sie wird nun als einfaches Fördergesetz zur Geltung gebracht. Dies führt dazu, dass die Energieregulierungsbehörde E-Control bei der Umsetzung keinerlei Rolle spielt und man den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber APG nun als För­derstelle verwendet.

Zudem wird das Zustandekommen des Budgetbedarfs von 100 Millionen Euro in keinster Weise erläutert. Das Gesetz sieht lediglich eine in der EU-Verord­nung gebotene Berichterstattung an die EU-Kommission sowie die nicht näher spezifizierte Veröffentlichung eines Berichtes vor. Berichte an das Parla­ment sieht das Gesetz in keinster Art und Weise vor. Insgesamt setzt sich bei diesem Gesetz leider wieder das energiepolitische Flickwerk der Regierung fort.

Zu Tagesordnungspunkt 18: Die Europäische Kommission will mit der Verordnung 1854 vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise auf diese reagieren und möglichst in allen Mitgliedstaaten sogenannte Überschusserlöse bei Strom und fossilen Energie­trägern besteuern.

Dies betrifft in Artikel 1 den Energiekrisenbeitrag-Strom. Das Gesetz tritt mit 1. Dezember 2022 rückwirkend in Kraft. Es besteuert Zufallsgewinne, so­genannte Überschussgewinne, die über einem Marktpreis von 140 Euro pro Me­gawattstunde liegen, vom 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023. Die Höhe des Beitrags soll 90 Prozent des Überschusserlöses betragen.

Artikel 2 betrifft den Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger. Auch diesbezüglich tritt das Gesetz mit 31. Dezember 2022 in Kraft, er­fasst die Zufallsgewinne also rückwirkend.

Erhebungszeiträume für die Zufallsgewinne sind das zweite Halbjahr 2022 und das Kalenderjahr 2023. Als Vergleichszeiträume für die Berechnung der Zufallsgewinne sind die Jahre von 2018 bis 2021 vorgesehen. Gerechnet wird auf Basis des steuerpflichtigen Gewinns. Jener Teil des Zufallsgewinns, der den jährlichen Durchschnitt der Vergleichszeiträume um 20 Prozent über­steigt, wird steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. Damit sind 20 Pro­zent der Gewinnsteigerung steuerbefreit.

Laut Expertin im Ausschuss ist noch nicht klar, wie das Ganze funktionieren soll, weil die Durchführungsverordnungen noch offen sind.

Uns im Bundesrat – als Länderkammer – tun diese Steuern noch auf einer anderen Seite weh: weil die Einnahmen beider Steuern ausschließlich Bundesabgaben sind und den Ländern und den Gemeinden nicht im Zuge von Ertragsanteilen zugutekommen. (Bundesminister Brunner: ... die Zahlen dann eben passen!)

Noch kurz zum Einkommensteuergesetz - - (Bundesminister Brunner: Das ist gut!) – Ja, als Bürgermeister muss ich das schon sagen. (Bundesminister Brunner: Ja, und wer zahlt die Hilfsmaßnahmen?) – Wir haben ja auch erhöhte Kosten!

Ganz kurz zum Einkommensteuergesetz: Da ist es erfreulich, dass die pau­schalierten Reiseaufwendungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer bei gemeinnützigen Vereinen um ein Drittel erhöht werden. Das begrüßen wir. Beim Tagesordnungspunkt 19 erteilen wir ebenso unsere Zustimmung.

Weil heute hier von diesem Pult aus schon mehrfach Wünsche ans Christkind geäußert wurden, möchte ich auch einen Wunsch ans Christkind bezie­hungsweise an den Herrn Finanzminister richten, der den Pflegebonus betrifft. Wir würden uns freuen, wenn der Herr Finanzminister diesen Pflegebonus doch steuerfrei setzen könnte, da laut dem Bundesminister für Gesundheit dies am Veto des Herrn Finanzministers gescheitert ist.

Ich darf Ihnen allen frohe Weihnachten und als Gesundheitssprecher auch alles Gute wünschen, bleiben Sie gesund! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.42

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Auer. – Bitte, Herr Bundesrat.