16.47

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich möchte nur kurz darauf replizieren, Frau Bundesminister, was Sie gesagt haben: Biogas, wegen der drei Monate und dann einspeisen und so weiter. – Das ist ja alles recht schön und gut, aber wenn der Biogasanlagenbetreiber zwar einspeisen darf, dann aber zum Beispiel 800 000 Euro investieren muss, weil es circa 800 Meter bis zur Gaseinspeiseleitung sind, bräuchte er auch irgend­einen garantierten Preis, um den er sein Gas einspeisen kann, und davon sind wir leider noch entfernt. Wir würden also auch eine Möglichkeit brauchen, dass man das auch garantiert vorlegen kann.

Ich kenne keinen einzigen Biogasanlagenbetreiber, der irgendwo 800 000 Euro in der Lade hat. Das haben sie nur in der EU draußen – ein paar Damen, die es vielleicht im Schlafzimmer liegen haben. Die Biogasanlagenbetreiber bei uns haben es nicht. Deswegen müssen wir mit Banken arbeiten, dass wir es investieren, und wenn nicht, bräuchten wir ein vernünftiges Gesetz, das bewirkt, dass man einen garantierten Gaspreis bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu Kollegen Novak: Ich habe mich beim vorigen Tagesordnungspunkt nicht noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich jetzt ja eh noch einmal drankomme. Ich weiß nicht, wo die Themenverfehlung liegt, wenn ich die Steherqualitäten der SPÖ beim Umfallen hinsichtlich der Zweidrittelmehrheitsbeschaffung der Bundesregierung bekrittelt habe, und zwar als es darum gegangen ist, dass ihr beim Tagesordnungspunkt 16 zugestimmt habt. Ihr habt zwar errun­gen, dass von den 100 Euro um 25 Euro weniger bezahlt werden müssen, aber im Endeffekt zahlt es wieder jeder Steuerzahler selber – also ihr habt gar nichts errungen, aber umgefallen seid ihr.

Gut, jetzt einmal zum Grundsätzlichen: Bei den zwei zur Abstimmung stehenden Bundesgesetzen lässt sich wie vorher schon erwähnt die Bundesregie­rungshandschrift – made by chaos, made by disaster – natürlich deutlich er­kennen.

Hinsichtlich dieser zwei vorliegenden Gesetze: Ich habe die Experten im Aus­schuss gefragt und aufgefordert, dass sie uns die Handhabung, den Funktionsablauf dieses Stromverbrauchsreduktionsgesetzes erklären sollen, auch dahin gehend, was passiert, wenn zum Beispiel der Bestbieter, der den Stromverbrauchsreduktionszuschlag bekommt, das Angebot nicht einhält. Niemand kennt sich mehr aus und auch sie selber hat sich nicht ausgekannt.

Unter der angestrebten Stromverbrauchsreduktion versteht man die tatsächliche Senkung des Bruttostromverbrauchs in der zu ermittelnden Spitzenzeit gegenüber einem prognostizierten oder erwarteten Bruttostromverbrauch oder die Verlagerung des Stromverbrauchs aus den ermittelten Spitzenzeiten in andere Tagesstunden. Dies ist natürlich verständlich, aber auch die Definition, was man unter Energie aus erneuerbaren Quellen nennt. Es ist klar, dass das Wind, Sonne, Solarthermie, Fotovoltaik, geothermische Energie, Umge­bungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas sind. Ich bitte nur, Frau Minister, vielleicht können Sie uns nachher auch noch alle erneuerbaren Gase auflisten, die hier berücksichtigt sind, denn es gibt ja mehrere Definitionen, was erneuerbares Gas ist.

Die Ermittlung der Spitzenzeiten wird schon ein wenig anspruchsvoller, sie werden ja nach mehreren Verfahren ermittelt. Jetzt kommt es darauf an, ob die Bundesräte daran interessiert sind. Wir wurden ja vorhin immer wieder von euch in dem Sinn dafür geschimpft, dass wir ein bisschen vom Thema abweichen oder Polemik betreiben. Wir können jetzt hergehen und das ganze Gesetz im Detail durchgehen oder wir machen ein Schnellverfahren. Ich glaube, weil Weihnachten ist, machen wir das Schnellverfahren.

Für den gesamten Zeitraum werden tageweise Zeitfenster ermittelt, in de­nen der Bruttostromverbrauch im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März 2017 bis 2022, ausgenommen Dezember 2022, durchschnittlich am höchsten war. In dem ermittelten Zeitfenster werden Zeitscheiben zu je zwei aufeinan­derfolgenden Stunden ausgeschrieben. Nun kommt es zur Ausschreibung. Da wird es dann interessant, denn in der Ausschreibung werden alle Zeit­scheiben einer Woche zusammengefasst. Jedes Gebot hat eine Stromver­brauchsreduktion von mindestens 2 Megawattstunden je Zeitscheibe zu enthalten. So viel zu Kollegen Auer, der uns im Ausschuss erklären wollte, wenn er in 14 Tagen von 100 Lampen fünf abdreht, dass er das damit ein­gehalten hat: also 2 Megawattstunden je Zeitscheibe.

Ausschreibungen sind mindestens 14 Tage vor der Woche der Erbringung der Stromverbrauchsreduktion durch Veröffentlichung im Internet bekannt zu machen und so weiter. Die Zuschlagserteilung für die rechtzeitig eingelangten ausgeschriebenen Gebote sind aufsteigend nach dem Preis in Euro pro Me-gawattstunde zu reihen. Der Zuschlag kann aber nur für das komplette Gebot er­teilt werden.

Bei signifikanten Abweichungen zwischen der prognostizierten und der nachgewiesenen Stromverbrauchsreduktion kann in den Teilnahmeverträgen gemäß § 16 ein entsprechender Abschlag auf die Vergütung festgelegt werden. Wenn die Stromverbrauchsreduktion weniger als 50 Prozent der Ge­bote beträgt, entspricht dies einer Schlechterfüllung, und dann gibt es die Abschläge. Das ist, was die Expertin im Ausschuss vorerst nicht beantworten konnte, was wir dann aber herausgefunden haben.

Nun zum Bundesgesetz betreffend Energiekrisenbeitrag: Da gilt als Bemes­sungsgrundlage für den sogenannten Energiekrisenbeitrag die Summe der monatlichen Überschusserlöse aus Veräußerungen von Strom, die zwischen 1. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023 erzielt wurden. Überschusser­löse sind eine positive Differenz zwischen den Markterlösen des Beitragsschuld­ners je Megawattstunde Strom und der Obergrenze für Markterlöse von 140 Euro je Megawattstunde Strom. Liegen die notwendigen direkten Investi­tions- und Betriebskosten der Energieerzeugung über der Obergrenze für Markterlöse, können diese Kosten zuzüglich eines Aufschlags von 20 Prozent der notwendigen direkten Investitions- und Betriebskosten als Obergren­ze für Markterlöse angesetzt werden, sofern der Beitragspflichtige die Voraus­setzungen nachweist. Der Energiekrisenbeitrag beträgt 90 Prozent der Überschusserlöse.

Da hätte ich noch eine kurze Frage dazu – oder könnten wir das vielleicht überdenken? Viele Anlagenbetreiber geben bei der Errichtung an und melden zum Beispiel, dass sie 1,5 oder 1,6 MW produzieren können oder Richtung Ausbau kommen. Jetzt werden sie aber dafür bestraft, wenn sie zum Beispiel nur 800 oder 900 Kilowatt einspeisen. Wie es in der jetzigen Regelung enthalten ist, haben sie trotzdem den Abschlag, weil darin die eingereichte Menge, also die genehmigte Menge steht. Vielleicht kann man das noch überarbeiten, sodass man wirklich danach geht, was die Anlagen selbst einspeisen.

Wir Freiheitliche sind aber gegen diese Gewinnabschöpfung, da wieder nur der eine Krisengewinner vom anderen profitiert. Diese Gewinnabschöpfung der Energiekonzerne hilft wieder nur dem Finanzminister – er sitzt neben uns. Mit einer Abschöpfung der Übergewinne will sich die Bundesregierung bis Ende 2023 je nach Berechnung zwischen circa 2 und 4 Milliarden Euro von den Energiekonzernen holen. Die Kunden haben diesen Konzernen aber diese Übergewinne ermöglicht, und jetzt kommt der Finanzminister und holt sich das Geld.

Die leidgeprüften Betroffenen, die Bevölkerung geht in diesem Spiel natürlich wieder einmal leer aus. Es ist auch davon auszugehen, dass das Management der Energiekonzerne schlauer als die österreichische Bundesregierung ist. Die würden wohl die entsprechenden Vorkehrungen in den Bilanzen treffen und nicht allzu viel an Übergewinnen ausweisen.

Der Entwurf der Regierung bietet den Konzernen die Gelegenheit, weniger Übergewinne abliefern zu müssen, wenn sie Investitionen in erneuer­bare Energien nachweisen können. Der einzige wirksame Weg, um den Men­schen in ihrem Überlebenskampf zu helfen, ist die Halbierung oder gänz­liche Streichung der Mehrwertsteuer. Dieser Schritt würde die Energiekunden sofort entlasten.

Die Österreicher warten seit dem Frühjahr auf Entlastungsschritte der Regierung. Die Strompreisbremse, die von der Regierung erst gänzlich abgelehnt, dann für den Herbst angekündigt wurde und nun erst im Dezember kommt, ist nur eine halbherzige Maßnahme, wie so vieles von dieser Bundesregierung, die überwiegend mit sich selbst beschäftigt ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Zusätzlich gibt es in beiden Gesetzen Ermächtigungen für das Bundesmi­nisterium für Finanzen und das Bundesministerium für Klimaschutz, noch weitere nicht in den Gesetzen genannte Investitionen als begünstigte anzuerkennen. Diese müssen aber im Interesse der Energiewende und der Transformation zur Klimaneutralität liegen – so sind sie definiert. Das heißt, welche Beträge dann letztlich als Bemessungsgrundlage für die Abgabe entstehen, ist noch völlig offen und von der Umsetzung dieser Ermächtigungen abhängig.

Dazu kommt, dass die Stromkonzerne nahezu den gesamten Übergewinn des Jahres 2022 behalten können, da die Überschusserlöse erst ab 1. Dezem­ber 2022 gezählt werden. Die Gas- und Ölunternehmen behalten auch den Übergewinn eines halben Jahres, da sich der Erhebungszeitraum für diese erst auf das zweite Halbjahr 2022 bezieht. Der OMV zum Beispiel bleiben von 6 Milliarden Euro Übergewinn 5 Milliarden übrig.

Wir Freiheitliche werden nicht müde werden, Seite an Seite mit der Bevölkerung für wieder leistbare Energiekosten zu kämpfen und diese Regierung dazu zu bringen, diese zu gewährleisten. Wenn sie das nicht tut, werden wir uns dafür einsetzen, dass diese Bundesregierung den Weg für Neuwahlen freimacht, damit wir Freiheitliche in Regierungsverantwortung dies auch umsetzen können. Dies gilt für Bund und Land. Am 29. Jänner 2023 haben ja viele Nieder­österreicher die Chance, diesen beschriebenen Weg einzuleiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Mir verbleibt abschließend nur noch, jedem Bundesrat und jeder Bundesrätin frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und viel Gesundheit zu wünschen und dass wir uns im neuen Jahr wieder im neuen Parlament sehen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.58

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. – Bitte, Herr Bundesrat.