13.13
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir NEOS haben in den letzten Jahren stets die Umsetzung dieser Richtlinie gefordert, die in Österreich erst verzögert umgesetzt wurde. Wir begrüßen grundsätzlich, dass eine Umsetzung vorgenommen wurde, aber wir sehen noch viele Mängel in dieser Gesetzesvorlage.
Whistleblowing ist ja eigentlich ein enorm wichtiger Baustein für eine konsequente Korruptionsbekämpfung, aber die Unsicherheiten, die in diesem Gesetz drinnen sind, sind offensichtlich einmal mehr darauf zurückzuführen, dass sich die Regierungsparteien gerade noch auf den größten gemeinsamen Nenner, der aber kein großer ist, einigen konnten.
Insbesondere schließen wir uns der Kritik, die es auch schon im Begutachtungsverfahren gegeben hat, an: dass der Anwendungsbereich des Gesetzes zu komplex formuliert ist und für potenzielle Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nicht ersichtlich ist, ob sie nun durch das Gesetz geschützt sind oder nicht. Kollege Obrecht hat es schon angesprochen: Der Hinweis auf welche Delikte ist überhaupt vom Schutzbereich umfasst? – Es sind Verletzungen des EU-Rechts, es sind auch wenige innerstaatlich geregelte Straftaten. Von jenen, die im StGB geregelt sind, sind es nur die Amtsdelikte und die Korruption.
Was bleibt offen? – Andere Delikte, die im Wirtschaftsbereich oder im öffentlichen Bereich durchaus nicht untypisch vorkommen: Mobbing, Diskriminierung, Betrug, Veruntreuung, Menschenhandel und Freiheitsentziehung, Verletzung der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung – Hinweise auf all diese Straftaten in den Unternehmen und im öffentlichen Bereich sind vom Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeberschutz nicht umfasst.
Eine weitere abschreckende Wirkung auf potenzielle Whistleblower sind die unverhältnismäßig hohen Strafen für die wissentliche Abgabe falscher oder irreführender Hinweise, nämlich bis zu 20 000 Euro im ersten Fall. Auch das kann abschrecken und im Zweifelsfall Hinweise verhindern.
Wir haben auch schon gehört, das Gesetz sieht eine Evaluierung ab 2026 vor, und das ist eine Chance, die auf jeden Fall genutzt werden sollte, um die Mängel in diesem – überhastet kann man nicht sagen, weil es verspätet war – unzulänglichen Gesetz auszubessern. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
13.16
Vizepräsidentin Andrea Kahofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm das Wort.