14.23
Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher: Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Blicken wir am Anfang vielleicht kurz auf Juni und Juli des letzten Jahres zurück! Es gab Befürchtungen, dass uns im Winter die Energie ausgeht, dass das Wachstum extrem einbricht und dass die Arbeitslosigkeit massiv steigt. Glücklicherweise sind diese Befürchtungen nicht eingetreten.
Zum Teil hat das mit einer Beruhigung der wirtschaftlichen Situation zu tun, zum Teil aber auch mit den Maßnahmen, die gerade bei der Energieversorgung und natürlich gerade auch bei der Unterstützung von Haushalten und Unternehmen gesetzt wurden. (Bundesrat Steiner: Vielleicht auch mit dem warmen Wetter?)
Österreich war das erste oder eines der ersten Länder, die beim Energiekostenzuschuss eins bei den Unternehmen einen gewissen Teil – einen kleinen Teil – des Kostenanstieges abgefedert haben. Bei uns ist das rückwirkend bis Februar 2022 passiert. Deutschland hat zum Beispiel neben kleineren Steuersenkungen – die haben wir im Energiekostenbereich ja auch gemacht – die erste Maßnahme für Unternehmen erst im Dezember 2022 gesetzt.
Jetzt haben wir bei den Förderungen ein kompliziertes Modell. Ja, das stimmt so. Dafür ist es aber treffsicherer. Darauf komme ich gleich zu sprechen.
Wir hatten den Energiekostenzuschuss eins bis Ende September 2022. Die Europäische Kommission hat erst im Oktober 2022 – so viel zum Vorwurf, dass wir langsam wären – den Beihilferahmen verlängert. Es war also gar nicht möglich, früher etwas zu machen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende November die Gas- und Strompreisbremse vorgelegt – natürlich eine ganz wichtige Grundlage für die Verlängerung von Energiehilfen, um eben zu schauen, dass wir zwischen Österreich und Deutschland Wettbewerbsfähigkeit herstellen.
Wir haben dann erstens sehr rasch eine Verlängerung des Energiekostenzuschusses eins mit praktisch gleichen Regeln bis Ende des Jahres 2022 vorgelegt, und den neuen Energiekostenzuschuss zwei, der dann ab 1. Jänner 2023 bis Ende 2023 laufen sollte, ausgeweitet, orientiert an den Regelungen, die es bei der deutschen Strom- und Gaspreisbremse gibt.
Zusätzlich – das betrifft tatsächlich nur die Kleinstunternehmen – gibt es für Unternehmen, die weniger als 2 000 Euro Förderanspruch hätten, ein Pauschalfördermodell, damit eben auch Kleinstunternehmen unterstützt werden. Ich halte das grundsätzlich auch für richtig. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir jetzt davon sprechen, dass die Maßnahmen Unternehmen zugutekommen, dann ist es, glaube ich, wichtig, noch einmal hervorzuheben – das haben einige der Vorrednerinnen und Vorredner gesagt –, dass diese Maßnahmen natürlich dazu führen, dass Arbeitsplätze gesichert werden.
Es geht nicht um die Förderung von Unternehmen an sich. Es geht darum, dass Arbeitsplätze in Österreich gesichert werden: beim kleinen Bäcker, bei der kleinen Fleischerei im Ort, die ja sonst die hohen Energiekosten möglicherweise eben nicht zahlen könnten und zusperren müssten, aber auch bei größeren Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und die durch hohe Energiekosten gegenüber Deutschland oder gegenüber dem Rest der Welt, wo die Energiekosten geringer sind, natürlich verlieren würden.
Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen. Deshalb brauchen wir diesen Energiekostenzuschuss zwei und die Erhöhung des Budgets auf 7 Milliarden Euro. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben auch schon einige Erfahrungen aus dem Energiekostenzuschuss eins. Das Antragsfenster hat sich ja gestern geschlossen. Wir werden demnächst – wahrscheinlich nächste oder spätestens übernächste Woche – berichten können, wie viele Anträge es für die Phase von Februar 2022 bis September 2022 gab.
Die ersten Zahlen, die ich gesehen habe, zeigen, dass das Antragsvolumen unter den damals dafür budgetierten 1,3 Milliarden Euro liegt. Warum? – Weil erstens viele Unternehmen glücklicherweise selbst vorgesorgt haben und der Anstieg der Energiekosten nicht so hoch war und wir zweitens im Herbst bei einigen Energiekosten schon eine gewisse Entspannung gesehen haben. Das ist, glaube ich, auch ein gutes Zeichen.
Umso wichtiger ist aber jetzt der Energiekostenzuschuss zwei als Energieschutzschirm, der Planungssicherheit gibt, falls die Preise wieder steigen. Ich glaube, das ist entscheidend, dass die Unternehmen Planungssicherheit haben.
Die Maßnahmen sind auch deshalb zielgerichtet, weil sie sich am europäischen Beihilferahmen orientieren. Genauso wie die deutsche Gas- und Strompreisbremse und Maßnahmen, die in anderen Ländern der Europäischen Union getroffen werden, müssen alle die Regeln des Beihilferahmens einhalten – des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine, so heißt es ganz genau.
Da gibt es Obergrenzen, da gibt es Regeln, was Gewinne bei höheren Förderungen betrifft, und es gibt zusätzlich – das wurde auch erwähnt – natürlich Einschränkungen, wie zum Beispiel eben eine Beschäftigungssicherung, wieder mit dem Ziel, mit der Maßnahme, die wir hier treffen, Arbeitsplätze zu sichern.
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der mir besonders wichtig ist, weil ich glaube, da besteht ein Missverständnis: Die Tatsache, dass wir die FFG, die Forschungsförderungsgesellschaft, mit der Abwicklung des Pauschalfördermodells betrauen, beruht auf der Überlegung, dass wir das AWS, das die umfangreicheren Prüfungen bei den Energiekostenzuschüssen machen muss, nicht mit einer weiteren Förderung betrauen können, weil es dafür einfach keine Kapazitäten gibt.
Da gab es also zwei Möglichkeiten: erstens die Möglichkeit, das gar nicht zu machen, oder die zweite Möglichkeit, das auszulagern, so wie es damals mit der Cofag passiert ist. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, eine Agentur des Bundes unter der Aufsicht des BMK und des BMAW zu betrauen und damit die Kompetenzen etwas auszuweiten.
Das wird aber eine automationsunterstützte Auszahlung sein, und deshalb wird die Belastung der FFG natürlich nur in der Vorbereitung groß sein. Die wird aber nicht jeden einzelnen Antrag prüfen, das macht ja auch keinen Sinn, weil es um Kleinstunternehmen mit einer Förderhöhe von maximal 2 000 Euro geht. Das heißt, wir werden da ein System haben, das weitgehend automatisch funktioniert. Das wird jetzt vorbereitet, wird aber die tägliche Arbeit der FFG in der Förderung von angewandter Forschung in Österreich natürlich nicht beeinträchtigen. Das sind ganz andere Anträge als die Anträge, die die FFG zur Forschungsförderung bekommt, die auch extern begutachtet werden müssen und so weiter.
Und zur Transparenz noch: Natürlich werden alle Förderungen, die über 10 000 Euro gehen, nach Abschluss der Förderung auch veröffentlicht, so wie das auch in anderen Fällen der Fall war. Damit gibt es volle Transparenz über den Energiekostenzuschuss. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.30