18.59

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Bereich der Elementarpädagogik liegt mir persönlich wirklich am Herzen. Es ist mir wichtig, dass elementarpädagogische Einrichtungen ganz bewusst auch als erste Bildungseinrichtungen anerkannt und wahrgenommen werden. Wir setzen daher alles daran, die Qualität der Elementarbildungsange­bote ständig zu verbessern.

Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen geben jeden Tag ihr Bestes, um unsere Kinder zu bilden und zu betreuen. Sie schaffen die Grundlagen, um unseren Kindern alle Türen für ihr weiteres schulisches und berufliches Le­ben zu öffnen. Davon konnte ich mich auch bei meinen zahlreichen Besu­chen in Kindergärten in ganz Österreich immer wieder überzeugen.

Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich der Elementarpädagogik liegen bei den Bundesländern. Dennoch setzen wir als Bundesministerium für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung viele Maßnahmen, um für Entlastung und Verbesserungen zu sorgen. Der Bedarf an Betreuungsangeboten steigt stetig, und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss gewährleistet sein.

Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an die Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen in den letzten Jahren sehr stark erhöht. Wichtig sind mir Dialog und Austausch mit den Ländern, den Gemeinden und allen Trägerorganisationen. Dazu trägt auch der Beirat für Elementarpädagogik bei.

Das Ziel dabei ist es, durch Förderung der österreichweiten Zusammenarbeit und Erarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen für die politischen Ebenen zu nachhaltigen Verbesserungen zu gelangen. Wir arbeiten laufend an Ver­besserungen im Bereich der Ausbildung, der Fort- und Weiterbildung. Im Herbst startete beispielsweise ein neuer Hochschullehrgang Inklusive Elementar­pädagogik.

Ein besonderer Meilenstein in diesem Bereich ist sicherlich die Artikel-15a-Ver­einbarung Elementarpädagogik. Der Bund stellt für die Kindergarten­jahre 2022/2023 bis 2026/2027 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Der jährliche Zweckzuschuss konnte seitens des Bundes von 140 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro erhöht werden; das ist ein Plus von 40 Prozent.

Uns ist es auch gelungen, den Bundeszuschuss für den beitragsfreien Pflichtkin­dergarten von 70 auf ganze 80 Millionen Euro zu erhöhen. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wie Sie sehen, arbeitet die österreichische Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden stetig an Verbesserungen im Bereich der Elementarpädagogik.

Wie Ihnen allen bekannt ist, gibt es österreichweit einen Bedarf an gut ausge­bildeten Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt sind daher die Öffnung des Berufsfelds bei gleichzeitiger Sicherung qualitativ hochwertiger Standards sowie die Professionalisie­rung von pädagogischem Personal.

Zudem möchte ich auch die Diversität im Berufsfeld erhöhen. Hierzu hat sich in den letzten Jahren viel getan. Wir haben an neuen Arten des Quereinstiegs gearbeitet, eine Kollegoffensive gestartet und ein Masterstudium einge­führt. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung konnte zudem rund eine halbe Million Euro vonseiten der Europäischen Union für strukturelle Verbesserungen gewinnen. Mithilfe von zu erarbeitenden Instrumenten sollen die Rahmenbedingungen und die Situation des Personals angehoben werden und so die Qualität der elementaren Bildung in Öster­reich nachhaltig verbessert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal abschließend betonen: Mein Ziel als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist es, das Bewusstsein betreffend die Be­deutung elementarer Bildung und die Anerkennung für diese wertvolle Tä­tigkeit in der Bevölkerung zu steigern. Außerdem sind wir auch bemüht, durch Studien und Evaluierungen neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Be­reich der Elementarpädagogik zu gewinnen. Dafür werde ich auch weiterhin gemeinsam mit allen Beteiligten, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, allen Expertinnen und Experten in den Ländern und Gemeinden, arbeiten. – Vielen Dank.

Auf die gestellten Fragen darf ich wie folgt antworten:

Zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 20 und 28:

Ein bundesweit einheitliches Rahmengesetz ist nur gemeinsam mit den Bundes­ländern möglich. Wir haben uns mit den Ländern auf die Artikel-15a-Verein­barung zur Elementarpädagogik bis 2026/2027 geeinigt. Damit setzen wir einen wesentlichen Schritt, um die bestmögliche Kinderbildung und -betreuung sicherzustellen. Im Rahmen der Verhandlungen für den Finanzausgleich ist es insbesondere Aufgabe der Länder, sich für den Bereich der Elementarpädagogik starkzumachen.

Zu den Fragen 3 und 5:

In der Artikel-15a-Vereinbarung haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, einheitliche Qualitätsmindeststandards auszuarbeiten und zu prüfen. Die VIF-Kriterien sind bereits jetzt Grundlage der Vereinbarung.

Zu den Fragen 6 und 9:

Die Länder und Gemeinden sind grundsätzlich für die Finanzierung der elementarpädagogischen Einrichtungen zuständig. Gerade die gegenständliche Anfrage zeigt, dass es vonseiten der Länder Initiativen in diesem Bereich gibt. Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden dabei im Rahmen der Ar­tikel-15a-Vereinbarung mit einer zusätzlichen Milliarde Euro.

Zu den Fragen 7, 8, 13 und 14:

Zahlen zum Personalbedarf liegen uns im Detail nicht vor, da die Anstellung Aufgabe der Länder und Gemeinden ist. Natürlich stehen wir mit diesen in einem regelmäßigen Austausch und unterstützen, soweit es uns möglich ist. Als Bund setzen wir uns für den Ausbau der Kollegplätze und Quereinstiegsmöglich­keiten ein.

Zu den Fragen 10, 11 und 12:

Die Einrichtung eines Beirats für Elementarpädagogik wurde entsprechend dem Regierungsprogramm umgesetzt. Im Beirat werden wichtige Themen wie etwa Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel mit allen Mitgliedern diskutiert und Best-Practice-Beispiele als mögliche Lösungsansätze präsentiert. Der­zeit ist die siebte Sitzung des Beirats in Vorbereitung; der Teilnehmerkreis sind relevante Stakeholder.

Zu den Fragen 15, 16, 17 und 18:

Insgesamt befinden sich rund 2 150 Personen im zweiten Ausbildungsweg. Gemeinsam mit der EU-Kommission und Unicef arbeiten wir mit den relevanten Stakeholdern an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Seit dem Schuljahr 2021/2022 wurden zusätzlich 230 Plätze geschaffen. Der Ausbau der Ausbildungsplätze läuft selbstverständlich weiter.

Unser Beitrag als Bund erfolgt über die Artikel-15a-Vereinbarung, deren Mittel wir um 40 Prozent erhöhen konnten. Bonuszahlungen sind Aufgabe des Dienstgebers. In diesem Bereich sind das Länder und Gemeinden.

Zu den Fragen 19 und 21:

Familienleistungen fallen nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts. Natürlich stehen wir dazu im ständigen Austausch.

Zu den Fragen 22, 23 und 24:

Im Rahmen der Ressortstrategie Klasse Job wird unter anderem auch die Päda­goginnen- und Pädagogenbildung weiterentwickelt. Auch die Weiterent­wicklung der Sonderpädagogikausbildung wird in diesem Rahmen mitbedacht. Bislang haben sich mehr als 900 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger beworben.

Zu den Fragen 25 und 26:

Es ist nicht beabsichtigt, dass bei Frauen, die Kinderbetreuungspflichten über­nehmen, Unterstützungsleistungen gekürzt werden.

Zur Frage 27:

Die Artikel-15a-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um jedem Kind in Öster­reich die beste Bildung, Betreuung und Förderung zu gewährleisten. Ich bin ständig bemüht, den Bereich der Elementarpädagogik weiterzuentwickeln. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

19.07

Präsident Günter Kovacs: Herzlichen Dank, Herr Minister.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Fraktionsvorsitzende Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.