21.09

Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Da­men und Herren! Wie schaut jetzt die Verbesserung des Stromkostenzuschuss­gesetzes aus und wer wird entlastet? – Es geht grundsätzlich um zwei Ziel­gruppen, die von der Teuerung betroffen sind: erstens um Familien mit mehr als einem Kind und zweitens um Gewerbetreibende, die im eigenen Betrieb wohnen.

Wie Sie wissen, wirkt die Stromkostenbremse bereits inflationshemmend. Bei der Stromkostenbremse wurden ja seit Dezember 2022 Haushalte mit 500 Euro pro Jahr entlastet. Bei der jetzigen Abrechnung im Jänner merkt man das bei den Energieversorgern schon. Man spürt auch schon die Entlastung. Für 2 900 Kilowattstunden gibt es ja bereits einen Deckel von maximal 10 Cent.

Was sieht die Verbesserung jetzt vor? – Erstens: Familien mit mehr als drei Personen im Haushalt werden mit 105 Euro pro Person und pro Jahr entlastet. Meine Damen und Herren, das sind 700 000 Adressen in Österreich, denen wir aktiv helfen. 700 000 Familien werden da also entlastet. (Beifall bei der ÖVP.)

Die zweite Zielgruppe liegt mir besonders am Herzen, das sind nämlich Gastronomen, Hoteliers, Landwirte oder Bäcker, die im eigenen Betrieb wohnen, sprich im eigenen Haus auch ein Gewerbe gemeldet haben. Diese erhalten mit der Anpassung ebenso die Möglichkeit der Stromkostenbremse und können bis 31.5.2023 den Antrag stellen. Ab 1. Juli 2023 profitieren die Antrag­steller dann mit einer Laufzeit von 19 Monaten davon.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche nun alle Parteien um eine große Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie Bravoruf der Bundes­rätin Eder-Gitschthaler.)

21.11

Präsident Günter Kovacs: Danke, Frau Bundesrätin.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. – Bitte, Doris.