12.28

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es sind zwei Punkte, auf die ich in aller Kürze eingehen möchte, weil es die beiden wichtigsten Punkte sind. Im Detail hat ja Bundesrat Adi Gross die Reform schon dargestellt. Im Verfahren stellt die Energiewende jetzt eben ein beson­deres öffentliches Interesse dar. Dadurch kommt diesem Aspekt in der Prüfung eine hohe Bedeutung zu. Es geht darum, dass Doppelprüfungen im Verfahren verhindert werden sollen, dass die Verfahren besser strukturiert werden und es damit für alle Beteiligten einfacher wird, die Verfahren effizient abzuwickeln.

Die Windkraft ist jene Energiequelle, die uns auch in den niederschlagsarmen Monaten des Winters mit Energie versorgt – Stichwort: Wasserkraft. Darum wird ihr Ausbau immer wichtiger und wird zukünftig auch ermöglicht, falls Bundesländer es verabsäumt haben, eine Energieraumplanung durchzuführen.

Diese Novelle bringt wichtige Verbesserungen betreffend Bodenschutz, denn der Schutz von unversiegelten Flächen ist eine große Herausforderung im Umweltschutz. In Österreich ist die tägliche Flächeninanspruchnahme mit rund 10 Hektar viel zu hoch. Damit verschwinden nicht nur wertvolle Grünflächen, sondern im Falle von Versiegelung auch Versickerungsflächen, die als Schutz vor Hochwasserereignissen dienen. Vor allem dienen die noch vorhandenen Grünflächen als Nahrungsgebiete jedoch der Lebensmittelproduktion und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen, und darum wird bei Groß­projekten die möglichst geringe Versiegelung in den Fokus gerückt.

Dies geschieht am besten bereits in der Planungsphase von Projekten, weshalb zukünftig im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung ein Bodenschutz­konzept zu erstellen ist, das darlegt, wie der Boden besser geschützt wird. Außerdem werden Schwellenwerte für besonders flächenintensive Vorhaben erstmals festgelegt beziehungsweise abgesenkt, zum Beispiel für Parkplätze oder Logistikzentren.

Einen Punkt möchte ich noch herausgreifen, weil es auch erwähnt worden ist: Natürlich gibt es – Stichwort Biodiversität und besondere Rücksichtnahme auf alpine Landschaften – auch Grenzen, weshalb Kleinwasserkraftwerke jetzt auch in Einzelverfahren abgewickelt werden müssen, aber – und das ist auch von den Vorrednern dargelegt worden – die Energiewende hat Priorität, und wenn es darum geht, die Abhängigkeit von russischem Gas, die wir alle beseitigen wollen, zu beseitigen, dann müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass das forciert möglich ist. Das wird mit dieser Gesetzesnovelle sichergestellt. Es ist ja der Ausbau der Erneuerbaren – ob jetzt Fotovoltaik, Windkraft oder Wasser­kraft – in Österreich sehr am Vormarsch, das Interesse daran ist ungebrochen.

Ein wichtiger Aspekt, den ich erwähnen möchte, ist: Daran hängen Zehntau­sende von Arbeitsplätzen. Es ist jetzt akuter denn je, die Arbeitsplätze der Zukunft in diesen Branchen zu sichern. Es gibt Vorzeigeunternehmen in Öster­reich, die Weltmarktführer im Bereich der erneuerbaren Energien sind. Es gibt in Vorarlberg ein Unternehmen namens Bachmann Electronic, das weltweit sämtliche Windkraftanlagen mit Steuerungselementen ausstattet. Das gehört zu den absoluten Champions in dieser Frage und hat seine Mitarbeiterzahl und seine Umsätze extrem in die Höhe schrauben können. Wir wären gut beraten, auch diese Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt und nicht nur die negativen Aspekte zu sehen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.31

Präsident Günter Kovacs: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Dipl.-Ing.in Dr. Maria Huber. – Bitte sehr.