12.32

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, die Sie unserer Debatte hier folgen, sei es im Haus oder auch via Livestream! Die Umweltverträglichkeitsprüfung – es freut mich wirklich, dass die SPÖ heute anscheinend ihre Liebe zum Umwelt- und Klimaschutz entdeckt hat; es freut mich, dass wir da künftig Projekte auch gemeinsam umsetzen können – ist ein wichtiges Instrument für den Schutz unserer Umwelt und für den Schutz unseres Klimas.

Allerdings – das ist mir auch sehr wichtig –: Wir beschließen heute hier im Bundesrat die gesetzliche Grundlage dafür, bei der Vollziehung des UVP-Rechts wiederum haben auch die Länder große Verantwortung.

Warum erwähne ich das? – In der Steiermark gab es leider in der Vergangenheit Vorkommnisse, die den Schluss nahelegen, dass innerhalb der zuständigen Umweltabteilung bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen teilweise eklatante Missstände vorgekommen sind. So sollen beispielsweise – in Medienberichten wurde das zitiert – zumindest in drei Fällen sogar Teile der Bescheide von den Projektwerbern selbst geschrieben worden sein. Das alles hat natürlich zu einem massiven Vertrauensverlust bei den Menschen in der Steiermark geführt.

Da ist die Landesregierung in Form der zuständigen Umweltlandesrätin von der SPÖ stark gefordert, denn um dieses Vertrauen in die Behörde wiederzuge­winnen, braucht es einerseits eine rasche lückenlose Aufklärung der Vorfälle, und andererseits muss dafür Sorge getragen werden, dass die Umweltabteilung des Landes auch über ausreichende personelle Ressourcen verfügt, um eine qualitativ hochwertige und objektive Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne aller beteiligten Parteien durchführen zu können, denn nur so können wir letztendlich sicherstellen, dass wir erneuerbare Energieträger an den geeigneten Standorten rasch und naturverträglich ausbauen können, so wie es auch in der vorliegenden Gesetzesnovelle vorgesehen ist.

Die Novelle des UVP-Gesetzes, die wir heute hier debattieren, ist eine sehr umfangreiche. Wir haben bereits sehr viel darüber gehört, und ich möchte das unterstreichen, was Kollege Tiefnig und auch unser Herr Minister schon ausgeführt haben, nämlich: Sie beinhaltet erfreulicherweise auch ein großes Bodenschutzpaket. Das Thema Bodenschutz ist angesichts des massiven Flächenfraßes in Österreich auch zu Recht ein sehr wesentlicher Punkt in dieser Novelle, denn – wir haben auch das gehört – kaum ein anderes Land hat einen so hohen Pro-Kopf-Flächenverbrauch wie Österreich.

Mit dem neuen UVP-Gesetz, das wir heute hier beschließen wollen, wird der ungehemmten Bodenversiegelung in zweifacher Weise ein Riegel vorgeschoben: Zum einen muss künftig in jeder Antragstellung ein detailliertes Bodenschutz­konzept mit Angaben zu Flächenverbrauch, Charakterisierung der Böden anhand einer Bodenfunktionsbewertung, Maßnahmen zur Reduktion der Inanspruch­nahme von Flächen sowie auch Maßnahmen zur Verringerung der Versiegelung enthalten sein, zum anderen werden Projekte auf bisher unversiegelten Flächen wesentlich strenger geprüft und bereits bei niedrigen Schwellenwerten UVP-pflichtig.

Der Flächenverbrauch wird somit in Zukunft bei Einkaufszentren, großen Parkplätzen und Logistikzentren, die meist an Ortsrändern auf der grünen Wiese geplant werden, zu einem zentralen Kriterium im Genehmigungsverfahren.

Kollege Schmid, mit der vorliegenden UVP-Gesetzesnovelle werden wichtige Schritte für die Erhaltung unserer Zukunftsressource Boden und auch für die Biodiversität, die damit zusammenhängt, gesetzt. Das wird eine deutliche Entlastung bringen, denn sparsamer Flächenverbrauch und Bodenschutz sind die größten Hebel für den Erhalt von intakter Natur. Ich bitte daher um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.36

Präsident Günter Kovacs: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.

Ich darf aus Oberösterreich den Pensionistenverband des Bezirkes Rohrbach bei uns recht herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ing.in Isabella Kaltenegger. – Bitte, Frau Bundesrätin.