14.08

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher, die unserer Debatte hier folgen! Kollege Steinmaurer, mir ist nicht ganz klar, welcher Teil Ihrer Rede jetzt wirklich konkret das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz behandelt hat. Ich werde das gerne nachholen und jetzt einmal erklären, worum es überhaupt geht. (Zwischenruf des Bundes­rates Spanring.)

In diesem Tagesordnungspunkt geht es eben um Änderungen im Heiz- und Kälte­kostenabrechnungsgesetz. Viele Mieterinnen und Mieter kennen das Prob­lem: Man bekommt die jährliche Heizkostenabrechnung, und bisher war es für Sie als Mieterin oder Mieter meist schwer nachvollziehbar, wie die Höhe der Heiz­kosten, die Sie zu tragen haben, ganz konkret ermittelt wurde.

Diese Novelle bringt eine wesentliche Verbesserung für Sie als Konsumentinnen und Konsumenten. Durch die vorliegende Änderung im Heizkostenabrech­nungsgesetz müssen nämlich sowohl die zugrunde liegenden Ermittlungs- und Berechnungsmethoden als auch die anfallenden Kosten ganz klar ausgewiesen werden. Des Weiteren können Sie als Konsumentinnen und Konsumenten nun bestimmen, dass beispielsweise Abrechnungsinformationen direkt vom Anbieter an einen Energiedienstleister übermittelt werden. So haben Sie die Chance, sich im Hinblick auf Ihren Energieverbrauch, aber auch im Hinblick auf überhöhte Energiekosten besser beraten zu lassen. Wichtig dabei ist außerdem, dass diese Übermittlung kostenlos geschehen muss. Wir setzen damit auch eine seit Langem ausständige EU-Vorgabe um.

Es wird also wirklich Transparenz für Sie als Konsumentinnen und Konsumenten geschaffen. Warum ist diese Transparenz gerade in diesem Bereich so wesentlich? – In Österreich gibt es mehrere Firmen, die Heizkostenablesungen durchführen. Diese haben in der Vergangenheit ihre Marktmacht ausgenutzt. Die Bundeswettbewerbsbehörde ist dahin gehend auch schon tätig geworden und hat Millionenstrafen ausgesprochen – der Verdacht: Kartellabsprachen. Das geht von wechselseitiger Abgabe von Deckangeboten, der Abstimmung von Preisen und Preiserhöhungen für insbesondere Kundendienstleistungen, Entsorgungs-, Montage-, Nachtermin- und Austauschkosten bis hin zum systematischem Austausch von wettbewerblich sensiblen Informationen über Preise, Kunden und potenzielle Kunden- und Geschäftsbedingungen. Kurz zusammengefasst betrifft das also alles, was sich am Ende des Tages nachteilig auf die jährliche Heizkostenabrechnung von Ihnen als Konsumentinnen und Konsumenten auswirkt.

Genau deshalb ist uns Transparenz in diesem Bereich so wichtig, deshalb haben wir im letzten Jahr bereits Verbesserungen im Heiz- und Kältekostenabrech­nungsgesetz umgesetzt und deshalb setzen wir heute weitere Anpassungen um. Ich bitte um Ihre breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Schwarz-Fuchs.)

14.11

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edi Köck. – Bitte.