14.50

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst zum Gesetzentwurf sprechen: Es geht um die Transparenz­daten­bank, in der derzeit ein großer Teil der Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden erfasst ist, die aber nach Ansicht meiner Partei nach wie vor ihr Ziel, einen vollständigen Überblick über das staatliche Förderungsangebot zu geben, noch nicht ganz erfüllt. Sie sollte auch zur Steuerung und Kontrolle dieser Förderungen beitragen, und wir glauben auch, dass die Transparenz bei der Transparenzdatenbank noch nicht ausreichend gewährleistet ist.

Das haben der Rechnungshof in einem Prüfbericht 2021 und auch der Budget­dienst des Parlaments festgestellt. Die vier wesentlichen Punkte, die bemängelt wurden, waren damals, dass die Förderzahlungen nur unvollständig von den abwickelnden Stellen eingemeldet werden, dass indirekte Förderungen nur teil­weise in der Transparenzdatenbank berücksichtigt werden, dass es kein Gesamtkonzept gibt, wie die Daten der Transparenzdatenbank zu Steuerungs­zwecken genutzt werden können, und dass die Leistungsgeberinnen und -geber und die Abwicklungsstellen nur unzureichend mit den Einsatzmöglichkeiten – vor allem mit den technischen Einsatzmöglichkeiten – der Transparenzdaten­bank vertraut sind.

Generell ist unverständlich, weshalb der Kreis der Einsichtsberechtigten bei der Transparenzdatenbank so klein gehalten wird und zum Beispiel das Parlament – der National- und der Bundesrat, der Budgetdienst als parlamentarisches Kontrollorgan – keine Einsichtsrechte besitzt. Da würden wir uns wünschen, dass es eine entsprechende Konkretisierung der einsichtsberechtigten Institu­tionen gibt.

Es wäre auch anzustreben, dass es verpflichtende Einmeldungen gibt – zum Beispiel dass das über eine 15a-Vereinbarung geregelt wird – und dass es eine bessere Verknüpfung mit den Förderungsberichten gibt.

Ein weiterer Vorschlag ist, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu den Infor­mationen in der Transparenzdatenbank verbessert wird. Dieser beschränkt sich ja derzeit auf die Möglichkeit zum Aufruf eines Leistungsangebotes im Transparenzportal inklusive entsprechender Auszahlungssummen pro Jahr. Es könnten auch die Auswertungen zu den jährlichen Auszahlungssummen je Leistungsangebot abgerufen werden, und die Förderungsbezieherinnen und -bezieher selbst könnten ihre bezogenen Förderleistungen abfragen.

Was wir uns wünschen würden, ist, dass im Sinne einer höheren Transparenz die Informationen in der Transparenzdatenbank auch der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden, und zwar deutlich über die derzeit eher allgemeinen Informationen zu Förderprogrammen und Fördersummen hinaus. Im Vergleich dazu müssen im Transparency Award Module TAM der EU Förderungen über 100 000 Euro eingemeldet werden und können öffentlich abgefragt werden. Wir würden uns wünschen, dass im Sinne einer höheren Transparenz und eines sorgsamen Umgangs mit Fördermitteln auch in der österreichischen Transparenzdatenbank Förderungen an Unternehmen und Vereine ab einer Fördersumme von 2 000 Euro öffentlich einsehbar gemacht werden.

Nun zum zweiten Punkt: Wie du, Marco, schon richtig ausgerechnet hast, scheidet ein Fünftel der Mitglieder des Bundesrates aus – zwölf, wenn ich das richtig nachgezählt habe –, und deswegen möchte ich den Niederöster­reicherinnen und Niederösterreichern und den Kärntnern, die ausscheiden – teilweise, weil sie in den Landtag wechseln –, alles Gute für ihre weitere private oder auch teilweise berufliche Tätigkeit wünschen.

Ich möchte mich für die Aufnahme, die ihr Veteraninnen und Veteranen mir bereitet habt, als ich vor inzwischen schon fast zweieinhalb Jahren hier hereingekommen bin, bedanken und wünsche euch alles Gute. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.54

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Brunner. – Bitte.