Berichterstatterin Barbara Tausch: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird.

Es geht insbesondere um die Umsetzung der EU-Richtlinie und um den neuen Straftatbestand für terroristische Drohungen.

Der detaillierte Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. – Bitte, Frau Kollegin.