20.06

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher:innen via Livestream! Meine Vorrednerin Bundesrätin Kittl hat bereits vieles im Detail erklärt, ich werde mich daher in meinen Ausführungen kurz halten.

Beim Beschluss dieser vorliegenden Änderung des Strafgesetzbuches geht es, wie wir bereits gehört haben, konkret um eine Ergänzung beziehungsweise Konkretisierung der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Mit dem Beschluss optimieren wir das Strafgesetzbuch und lassen somit keinen Interpretationsspielraum mehr offen, wonach die Androhung eines Terroraktes nicht als Straftatbestand betrachtet werden könnte.

Unser Strafgesetzbuch beinhaltet eine Liste an Terrorstraftaten, und in dieser Liste kam der Begriff Drohung mit einer Terrorstraftat bislang nicht vor. Das holen wir nun nach. In unserer Demokratie ist vor allem die Rechtssicherheit wichtig. Mit dieser Präzisierung tragen wir exakt dazu bei. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Dadurch, dass eine Drohung, eine Terrorstraftat zu begehen, nun ebenfalls als terroristische Straftat gelten soll, erzielen wir eine generalpräventive Wirkung. Das ist sehr wichtig. Das bedeutet konkret: Die hohen Strafen, die mit diesem Straftatbestand verbunden sind, sollen die Menschen in Zukunft davor abschrecken, mit einem Terrorakt zu drohen. Vor einem Monat erst beschäftigte uns eine Drohung mit Terrorabsicht, und zwar gegen die koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich. Auch wenn glücklicherweise kein Mensch im Zuge dieser Drohung zu Schaden gekommen ist, so erfüllen auch Drohungen den Zweck, welchen Terroristen erzielen wollen: Sie führen zu Angst und zur Spaltung der Gesellschaft.

Terror muss effektiv bekämpft werden, und zwar in jeder Phase. Die Menschen durch Drohungen in Furcht und Schrecken zu versetzen ist nicht tolerierbar und muss daher auch als Terrorstraftat gewertet werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte abschließend noch kurz aus der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zitieren: „Terroristische Handlungen zählen zu den schwersten Verstößen gegen die universellen Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität [...] Sie stellen zudem einen der schwersten Angriffe auf die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit dar.“

Geschätzte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass wir diese Änderung des Strafgesetzbuches heute einstimmig beschließen werden. Das ist ein wichtiges Zeichen. Wir zeigen, dass wir keine Toleranz gegenüber denjenigen haben, die unsere Grundwerte und unsere Gesellschaft angreifen wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Schumann.)

20.10

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. – Bitte, Frau Kollegin.