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Präsident Günter Kovacs: Ich nehme somit die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 60 abgegebenen Stim­men 31 „Ja“-Stimmen und 29 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. (Bundesrätin Schumann: Das Ende der „Wiener Zeitung“!)

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrät:innen:

Böhmwalder, Buchmann;

Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;

Gfrerer, Göll, Gross;

Hauschildt-Buschberger, Himmer, Hirczy, Huber, Hutter;

Jagl;

Kaltenegger, Kittl, Kornhäusl;

Lassnig;

Miesenberger;

Neurauter;

Platzer, Prügl;

Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;

Tiefnig;

Wolff;

Zauner, Zeidler-Beck.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrät:innen:

Arlamovsky, Arpa;

Babler, Bernard;

Doppler;

Egger-Kranzinger;

Fischer;

Gerdenitsch; Grimling; Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn, Hübner;

Kofler, Kovacs;

Lancaster;

Mertel;

Obrecht;

Pröller;

Reisinger;

Schachner, Schartel, Schennach, Schmid, Schumann, Spanring, Steiner, Steinmaurer;

Theuermann.

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Präsident Günter Kovacs: Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz und Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenz­gesetz sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden.

Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglie­der und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stim­men zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mit­glieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich natürlich auch die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittelmehrheit fest. (Bundesrat Steiner: Wer sich wohl anbiedert?! – Bundes­rätin Schumann: Ihr seids das!)