14.17
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause vor den Fernsehgeräten! Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam abgehandelt. Zu Punkt 4 – betreffend das Einheitliche Patentgericht – wird es die Zustimmung der FPÖ-Bundesratsfraktion geben. Die Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts ist zu begrüßen, da es auf dem derzeitigen Patentmarkt beträchtliche Unterschiede zwischen den Gerichtssystemen gibt.
Über die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes mitsamt dazugehörigem Streitregelsystem wird schon längere Zeit verhandelt. Da es immer wieder Probleme bei der Übersetzung gab, einigte man sich im Jahr 2000 auf die drei Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch. Ein Streitregelsystem fand damals leider keine Mehrheit.
Im Jahr 2004 wurde dann ein überarbeitetes Streitregelsystem vorgelegt. Das Patentgericht sollte eine erste und zweite Instanz sowie eine Gerichtskanzlei umfassen.
Durch das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Jahr 2009 erfolgte die Umbenennung in EU-Patent.
Seit dem Jahr 2000 wird ständig über verschiedene Details diskutiert. Das Übereinkommen wurde dann schließlich am 20. Jänner 2015 von der damaligen Bundesregierung unterzeichnet.
Mit der Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts wird ein langjähriger Wunsch der Wirtschaft erfüllt.
Zu Tagesordnungspunkt 5 ist Folgendes festzuhalten: Das Übereinkommen zur vorläufigen Anwendung des Einheitlichen Patentgerichts ist dargestellt als Artikel 1: vorläufige Anwendung, Artikel 2: Unterzeichnung und Zustimmung, und Artikel 3: Inkrafttreten.
Neben notwendigen Anpassungen aufgrund des Einheitspatents und wesentlichen Verfahrensänderungen im nationalen Patent- und im Markenrecht ist das politisch wirklich relevante Thema die beabsichtigte innerstaatliche Verschärfung von Bestimmungen zur Erteilung von Biopatenten.
Insgesamt gesehen handelt es sich bei dieser Regierungsvorlage um einen politischen Etikettenschwindel. (Beifall bei der FPÖ.) Vor diesem Hintergrund ist es geradezu lächerlich, wenn die Ministerin verlautbart, mit den Änderungen im österreichischen Patentrecht schiebe sie dem internationalen Interesse einen Riegel vor.
Die FPÖ hat schon seit jeher einen restriktiven Standpunkt bei der Erteilung von Biopatenten eingenommen. So erfolgte die Einschränkung der Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen erstmals 2005 unter Minister Gorbach, nachdem die vorherige Regierung untätig gewesen war.
Tendenziell nehmen Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt zu, beim Österreichischen Patentamt leider um circa 10 Prozent ab. Damit schwindet auch die Bedeutung des nationalen Patentrechts.
In der Diskussion entstanden bei uns mehrere Fragen, die eine Zustimmung verunmöglichen: Welche Möglichkeiten wird die Republik in Zukunft haben, um die Wirksamkeit eines vom EPA erteilten, jedoch dem nationalen Recht widersprechenden Bioeinheitspatent für Österreich zu verhindern? Das bedeutet im Ergebnis, dass für das Staatsgebiet der Republik Österreich auch Patente, insbesondere Biopatente, gelten, die dem nationalen Recht widersprechen und daher nach nationalem Recht nie hätten erteilt werden dürfen.
Kurzes Fazit: Der von Ministerin Gewessler da eingeschlagene Weg ist meiner Meinung nach bestenfalls eine Diskussionsgrundlage. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Vorlage wird jedoch für selbstbeweihräuchernde Pressemitteilungen und Medienauftritte verwendet. Ihr Spruch: Ich verhindere Patente auf Leben!, ist in der Sache nutzlos und lachhaft. Für uns ergibt sich vielmehr der Eindruck, die Ministerin will das von ihren Grünen vereinnahmte Thema nutzen, um ihr Wählerklientel zurückzuholen. Die FPÖ-Bundesratsfraktion wird dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 5 daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.22
Präsident Günter Kovacs: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat.
Zu Wort gemeldet ist nun Frau Dipl.-Ing.in Dr.in Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.