14.27
Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen sowie Zuseherinnen und Zuseher! Wer von Ihnen hat denn heute zum Beispiel schon Zahnpasta aus der Tube verwendet? Wer hat vielleicht ein Stück Würfelzucker in den Kaffee oder Tee gegeben oder hat ein batteriebetriebenes Elektrogerät verwendet? Sie fragen sich jetzt vielleicht: Wie komme ich auf diese verschiedenen Dinge? – All diese Dinge können wir heute in unserem täglichen Leben nutzen, weil sie jemand erfunden hat und mithilfe eines Patentes auch geschützt hat.
Umso mehr freut es mich, dass in Zukunft über das Einheitspatent der Weg zur Anmeldung eines Patentes verkürzt wird. Wir haben es schon gehört: Damit ist es möglich, mit einem Antrag bei 17 europäischen Staaten gleichzeitig den Patentschutz zu beantragen. Man braucht wirklich nur noch einen Antrag zu stellen und hat auch gleich Rechtssicherheit für das angemeldete Patent.
Es führt also zu einer Vereinfachung für unsere Forscherinnen und Forscher, und die Kosten werden geringer. Somit wird auch ein langjähriger Wunsch der europäischen Wirtschaft umgesetzt. Bei der heutigen Gesetzesnovelle geht es aber nicht nur darum, etwas zu vereinfachen, sondern es geht auch um ein klares Nein zu Patenten auf Tier- und Pflanzenzüchtungen, zu sogenannten Biopatenten.
Was kann man sich darunter vorstellen? – Gerade im landwirtschaftlichen Sektor gewinnt diese Form von Patenten weltweit immer mehr an Bedeutung. Bei Patenten auf Tier- und Pflanzenzüchtungen geht es darum, dass man versucht, gewisse Eigenschaften zu züchten – wir haben es schon gehört –, die sich positiv auf die unterschiedlichsten Aspekte der Tiere und Pflanzen auswirken.
Das Problem bei Biopatenten ist jedoch, dass man das Patent nicht auf eine einzelne Sorte, sondern eben auf den Züchtungserfolg bezieht und das Patent somit dann sortenübergreifend vergeben ist. EU-weit ist das in gewisser Weise schon verboten, wie wir gehört haben, aber es gibt Schlupflöcher. So gibt es eben mittlerweile schon Patente auf Braugerste und Bier, Patente auf Mais mit einer besseren Verdaulichkeit oder ein Patent auf Salat für warmes Klima.
Sobald man also Pflanzen mit diesen patentierten Eigenschaften anbaut, muss man auch die Genehmigung haben und Lizenzgebühren zahlen. Eine große Gefahr bilden dabei der Eingriff in die Artenvielfalt und die Monopolisierung des Marktes. Wenn ein Unternehmen das Patent auf eine bestimmte Pflanzen- oder Tierart besitzt, kann es anderen Unternehmen – und so auch zum Beispiel unseren österreichischen Zuchtverbänden – den Zugang zu dieser Art verwehren.
Die zunehmende Anzahl an Patenten erschwert für die kleinen und mittelständischen Züchter die Züchtung, bremst Züchtungsfortschritte und Innovationskraft, und gleichzeitig drohen ihnen Verwicklungen in existenzbedrohende Rechtsstreite.
Wir setzen mit diesem Gesetz also einen Schritt in die richtige Richtung, um die rechtlichen Graubereiche zwischen Sorten- und Patentschutz zu minimieren, denn es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass Patente nicht dazu führen, dass Artenvielfalt verloren geht oder traditionelle Sorten und Rassen verdrängt werden, sondern dass die genetische Vielfalt erhalten bleiben kann. Wenn man an Institutionen wie die Arche Noah oder unsere österreichischen Züchtungsverbände denkt, sieht man, dass es abgesehen von den biologischen Auswirkungen nämlich auch darum geht, dass es zu massiven Wettbewerbsverzerrungen kommt. Gerade für eine kleinstrukturierte Landwirtschaft wie jene in Österreich ist dieser Schutz besonders wichtig.
Es ist auch wichtig, zu betonen, dass die Biopatentierung nicht die einzige Lösung für die Herausforderungen in der Agrarindustrie ist. Es gibt viele andere Ansätze, die verfolgt werden können, um Qualität, Nachhaltigkeit oder Effizienz unserer Agrarproduktion zu verbessern. Dazu gehört die ständige Förderung der Agrarökologie, die Unterstützung der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Bildung.
Es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass von der Agrarindustrie verantwortungsvolle Entscheidungen getroffen werden, die sowohl auf die Bedürfnisse der Landwirtinnen und Landwirte, der Unternehmen, als auch auf die der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auf die Umwelt Rücksicht nehmen. Mit den heutigen Beschlüssen bieten wir dafür eine gute Basis. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.31
Präsident Günter Kovacs: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.
Zu Wort gelangt nun Frau Mag.a Bettina Lancaster. – Bitte, Frau Bundesrätin.