10.20

Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Ich darf mich jetzt kurz zu Tagesordnungspunkt 2 äußern. Da geht es um das Thema Kurzarbeit. Während der Pandemie haben wir ja die Kurzarbeitsregelung ausgeweitet; gerade am Höhepunkt der Pandemie war das für uns alle sehr wichtig. Da war auch die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgesprochen gut. Wir konnten durch die großzügige Kurzarbeitsregelung die Jobs von mehr als 1,3 Millionen Menschen in 116 600 Betrieben retten.

Jetzt ist es an der Zeit, diese Ausweitung in eine Regelkurzarbeit umzuwandeln und wieder zum Normalzustand zurückzukommen – wobei zu sagen ist, dass Kurzarbeit im Allgemeinen ja für kein Unternehmen ein Normalzustand ist, sondern einfach eine Notwendigkeit, aus welchen Gründen auch immer, die mit Sicherheit nicht leichtfertig getroffen wird. Diese Arbeitsplätze müssen natürlich auch weiterhin in solchen Situationen abgesichert werden.

Damit die Umstellung nicht von heute auf morgen passiert, werden wir die dazugehörigen Regelungen und Richtlinien, die eigentlich bis Juni 2023 gültig sind, nun mit Ende September 2023 beenden, damit wir mit 1. Oktober wieder zum Regelzustand zurückkommen können. Derzeit befinden sich noch circa 382 Mitarbeiter in Burgenland und zum Beispiel zwölf Mitarbeiter in Vorarlberg in Kurzarbeit.

Ein wesentlicher Eckpunkt der Änderung ab 1. Oktober ist zum Beispiel, dass die Berechnung der Kurzarbeit von einem Differenzmodell auf ein Pauschalmodell umgestellt wird. Für dieses Pauschalmodell gilt, dass erstens zur Berechnung der Kurzarbeit ein fiktiver Arbeitslosenstundensatz zuzüglich der Sozialversicherungskosten pro Ausfallsstunde herangezogen wird, zweitens die zusätzlichen Dienstgeberförderungen zur besonderen Sozialversicherungsbeitragsgrundlage zukünftig erst ab dem vierten Monat gewährt werden und drittens auch noch der Ersatz an die Unternehmen, der sich auf die Krankenstandstage bezogen hat, nicht mehr als Ausfallszeit anerkannt wird.

Ein wesentlicher Punkt, der für unsere Unternehmer und auch für die Mitarbeiter sehr wichtig ist, ist natürlich, dass Schulungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit gefördert werden. Für die Mitarbeiter ist es wichtig, dass sie sich weiter qualifizieren und die Zeit somit auch optimal nützen können. Wie schon gesagt, Kurzarbeit wird ja ohnehin nicht leichtfertig eingesetzt, aber durch die Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen entsteht eine Win-win-Situation, das heißt, der Mitarbeiter verliert seinen Job nicht, kann sich darüber hinaus noch weiter qualifizieren, kann die Chancen für mehr Qualifikationen nutzen und somit vielleicht aufsteigen und der Unternehmer verliert keinen guten Mitarbeiter, also das Wissen und die Expertise bleiben im Unternehmen. Daher ist dies eine Win-win-Situation für alle. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrätin Schumann: ... Sozialpartner!)

10.24

Präsident Günter Kovacs: Danke, Frau Bundesrätin.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.Claudia Arpa. – Bitte sehr, Frau Bundesrätin.