10.24

Bundesrätin Mag. Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Bundesräte! Werte Zuhörende hier im Saal und auch zu Hause! Geschätzter Herr Minister! Auch ich spreche zu beiden Tagesordnungspunkten.

Ich beginne mit dem Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Darin werden ja die Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Fall grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften im Arbeitsverfassungsgesetz nachvollzogen. Warum wurde denn das notwendig? – Wir haben es ja heute auch schon in der Aktuellen Stunde im Zusammenhang mit den verschiedenen Lieferketten gehört: Die zunehmende internationale Verflechtung der Wirtschaft, aber auch grenzüberschreitende Fusionen erfordern eine Entwicklung multinationaler Gesetze, damit auch die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit dieser Entwicklung Schritt halten.

Dabei spielen insbesondere unsere Betriebsrätinnen und Betriebsräte eine große Rolle – ich bedanke mich an dieser Stelle auf das Herzlichste, denn das ist wichtig: Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.) Mit ihrer Beteiligung tragen sie nämlich ganz wesentlich zur Arbeitsplatzsicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei, auf der anderen Seite sind sie aber auch ein wichtiger Faktor bei Umstrukturierungen und Fusionen. Sie verhandeln den Schutz der Arbeitsplätze, sorgen für Stabilität und Sicherheit, und dies vor allem in sehr bewegten Zeiten, wie wir alle wissen.

Geschätzte Damen und Herren! Eine integrative Entscheidungsfindung, bei der die Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehört werden, fördert natürlich auch eine Kultur der Innovation und der Produktivität in multinationalen Unternehmen, denn zum einen liefern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wertvolle Inputs und Ideen, weil sie unterschiedliche Sichtweisen der Belegschaft vertreten, und zum anderen entwickeln sich durch diese Einbeziehungen auch neue Geschäftsstrategien für die Unternehmen – diese Win-win-Situation wurde vorhin ja angesprochen.

Uns Sozialdemokrat:innen ist natürlich die Harmonisierung der Arbeitnehmer:innenrechte wichtig – immer zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer –, denn nur solche multinationalen Gesetze fördern eine gerechtere und einheitlichere Behandlung der Arbeitnehmer:innen in dieser heutigen sehr globalisierten Geschäftswelt. Gerade die EU-Rechtsvorschriften über Arbeitnehmer:innenrechte, insbesondere über die Mitbestimmung von Betriebsräten in multinationalen Unternehmen, wie das Recht auf Mitwirkung im Aufsichtsrat und bei der Festlegung des Schwellenwerts bei Unternehmer:innen, wirken sich in diesem Zusammenhang einfach positiv aus.

Somit spielt dieses Mitspracherecht und dieses Miteinander mit den Arbeitnehmer:innen bei Entscheidungsprozessen einfach eine wichtige Rolle und fördert ein innovatives und demokratischeres Arbeitsumfeld. Dieser Schritt war einfach dringend notwendig und diesen befürworten wir auch. (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Noch zu TOP 2 betreffend das Thema Kurzarbeit – da hat die Kollegin vorhin ja schon einiges sehr gut und intensiv ausgeführt –: Ich möchte hier noch einmal unterstreichen, dass diese Kurzarbeit ein Akt der sozialpartnerschaftlichen Mitbestimmung war. Das ist wirklich etwas, bei dem ich darauf hinweise, dass das ein guter Schritt ist, weil es einfach wichtig ist, wirksame Lösungen für die Herausforderungen zu finden, die Unternehmen und auch der Arbeitsmarkt in diesen stark bewegten Zeiten hatten. Das war in der Pandemie wirklich eine Notwendigkeit.

Die Kurzarbeitsregelung hat in Österreich erfolgreich dazu beigetragen, das Einkommen der Menschen zu erhalten und sicherzustellen. Ich weiß auch nicht, wie es Ihnen gegangen ist, aber manche Menschen waren ja von einem Tag auf den anderen in der Situation, plötzlich vor dem Nichts zu stehen, möglicherweise ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Die Sache ist natürlich die: Alles, was es an Zahlungen gab, was auch immer da auf die Menschen zugekommen ist, war wirklich ein großer Brocken, und deswegen bedanke ich mich dafür, dass es gute Lösungen gegeben hat, denn es kann ja niemand etwas dafür, wenn plötzlich unverschuldet weniger Einkommen da ist. Es gibt immer Herausforderungen, wo wir in der Politik einfach gute Lösungen anbieten müssen. Dafür sage ich noch einmal herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.) – Danke schön.

Wir haben es ja vorhin schon gehört: Wir werden das Arbeitsmarktservicegesetz dahin gehend ändern, dass der Kurzarbeitszuschuss bis September 2023 verlängert wird, um so den Übergang zur ursprünglichen Regelung bis Oktober 2023 zu ermöglichen.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass es in Österreich – das sage ich jetzt wirklich aus Sicht einer Mutter von drei Kindern und für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder für die Menschen hier im Lande – eine massive Teuerung gibt. Ich appelliere wirklich an die Regierung: Bitte nehmen Sie unsere Vorschläge auf und schauen Sie, dass wir die Inflation in den Griff bekommen und dass wir die Maßnahmen zur Deckelung der Mieten und der Energiepreise endlich umsetzen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.29

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Maria Huber zu Wort. – Bitte, Frau Kollegin.