11.51

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und liebe Zuseher! Zu Tagesordnungspunkt 4: Dabei geht es um die nationale Umsetzung der EU-Verordnung zur Einführung der sogenannten DLT, der Distributed-Ledger-Technology. Das ist ein sperriger Begriff, mit dem wahrscheinlich nur ausgewiesene Fachleute etwas anfangen können. Ich werde daher versuchen, in aller Kürze darzulegen, worum es bei dieser Verordnung eigentlich geht und wieso sie gut ist.

Die Digitalisierung findet, wie wir ständig erleben, auf allen Ebenen statt und lässt sich nicht aufhalten, so auch in der Finanzwelt mit ihren Bitcoins, Kryptowährungen, Blockchains und was es eben sonst noch alles in der Onlinefinanzwelt gibt.

In dieser EU-Verordnung geht es grundsätzlich um den Versuch einer Regulierung des Onlinefinanzhandels. (Bundesrat Schennach: Versuch!) – Versuch, ja. Es geht um ein „Pilotprojekt“, wie Sie schon erwähnt haben. Zu diesem Zweck soll eine Marktinfrastruktur geschaffen werden, die auf dieser neuen Technologie basiert. Es handelt sich demnach um zwei Dinge: zum einen um einen Marktplatz und zum anderen um eine Technologie, mit der auf diesem Marktplatz gehandelt werden kann. Beides soll geregelt und beaufsichtigt werden.

DLT bedeutet übersetzt in etwa Technologie des verteilten Kontobuches. Das ist so etwas wie ein öffentliches, dezentral geführtes Konto. Mit dieser Technologie können Transaktionen im Onlinefinanzbereich dokumentiert und gespeichert werden. Das bringt mehr Kontrolle, mehr Transparenz und – so die Idee – auch mehr Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten.

Die FMA, die Finanzmarktaufsicht, wird die zuständige Behörde in Österreich für die Erstellung dieser Marktinfrastruktur sein und damit auch die Aufsicht übernehmen.

Wie schon erwähnt: Es handelt sich dabei um eine Pilotregelung, die vorläufig bis 2026 gilt und dann evaluiert wird. Diese Pilotphase ist sicherlich wichtig. Es gilt dann zu evaluieren, ob die Verordnung auch das gewünschte Maß an Anlegerschutz und Marktstabilität bringt, ob zum Beispiel die Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend Auskunft und Einsicht erhalten, ob die Technologie auch ausreichend Schutz vor Cyberbetrug bietet und keinesfalls etwaige Risiken auf Konsumentinnen und Konsumenten übertragen werden oder ob zum Beispiel die Kostenvorteile, die die neue Technologie den Finanzdienstleistungsunternehmen bringt, auch den Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt jetzt nicht an mir und es ist auch nicht Thema dieses Tagesordnungspunkts, die Mysterien der Onlinefinanzwelt mit ihren Bitcoins, Kryptowährungen und Blockchains generell zu beurteilen. Tatsache ist, dass es österreichische Konsumenten und Konsumentinnen gibt, die darin investieren und damit handeln.

Laut einer Studie des Handelsverbands waren bereits 18 Prozent Opfer von Betrug bei Onlinetransaktionen. Jede und jeder Zehnte erlebt zudem digitale Erpressung, und von 9 Prozent der Befragten wurden digitale Identitäten gestohlen. Der Handelsverband zeigt sich darüber alarmiert, dass die Betroffenheit bei allen Formen von Cyberkriminalität, teils deutlich, angestiegen ist. Es ist also gut, dass sich die Politik bemüht, Regelwerke und Aufsichtsorgane für den Onlinefinanzbereich einzuführen. Die EU-Verordnung bildet da einen ersten wichtigen Schritt.

Alles in allem kann zusammengefasst werden: Erhöhung von Effizienz, Transparenz und Wettbewerb bei Handels- und Abwicklungstätigkeiten in der digitalen Finanzwelt.

Ziel dieser Verordnung ist es, die Chancen der Digitalisierung auch in der Finanzwelt bestmöglich zu nutzen und die Risiken weitgehend einzuschränken. Wir sind heute da, um den Beschluss zu fassen, um diese EU-Verordnung in Österreich umzusetzen. Ich darf dementsprechend um Ihre Zustimmung bitten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.55

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte, Herr Kollege.