12.15

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Werte Frau Vizeprä­si­dentin! Liebe Kollegen! Werte Gäste! Die Inflation in Österreich ist nach wie vor hoch. Im März gab es einen Rückgang um 2 Prozent. Im April lag die Inflation bei 9,8 Prozent. Heute soll über das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitäts­abgabe­gesetz und das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom abge­stimmt werden. Ob diese drei Punkte zielführend sind, um die Inflation einzudämmen, ist fraglich.

Zu Punkt drei – sollen Stromerzeuger einen höheren Energiekrisenbeitrag zahlen? – ist Folgendes festzuhalten: Wie im Nationalrat diskutiert, soll der Überschuss­erlös zu 90 Prozent an den Staat abgeführt werden. Da ist mein Zugang: Der Einzige, der da mit der hohen Inflation gewinnt, ist der Finanzminister. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Stromversorgung ist in Österreich großteils mit regionalen Versorgern so aufgebaut, dass Stromerzeugung und Netzbetrieb in einer Hand liegen – groß­teils auch in der Verantwortung der Bundesländer. Investitionen der Netz­betreiber in erneuerbare Energie können steuertechnisch geltend gemacht werden. In Österreich ist der Stromnetzausbau jahrelang vernachlässigt worden, und jetzt bekommen wir die Rechnung präsentiert. Die landeseigenen Ener­gieversorger haben den Auftrag, gewinnorientiert zu wirtschaften, und daher ist der Netzausbau vernachlässigt worden.

Wir fördern den Fotovoltaikausbau, und dieser kommt gerade ins Stocken, denn das Stromnetz im ländlichen Raum ist nicht für die Einspeisung ausgelegt – eine begrenzte Einspeisung und damit eine aufgezwungene Einspeisungs­begren­zung von maximal 5 kW ist die Folge. Das Bundesministerium und die Bundes­länder fördern die Errichtung von Fotovoltaikanlagen, obwohl in den Versorgungs­netzen keine entsprechenden Leitungen vorhanden sind. Aus Sicht der FPÖ ist der medial dargebotene Plan des Klimaschutzministeriums, die CO2-Steuer auf 240 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2030 zu erhöhen, abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Verlängerung von Fristen und die Aussetzung von Abgaben kann nur ein Teil sein, denn das sind Kleinigkeiten und das ist nicht zielführend. Die Übergewinn­besteuerung ist nur ein Nebeneffekt, da die Einnahmen überschaubar sind. Besser wäre es, die Übergewinne in den Netzausbau zu investieren. Diese geplante und zu beschließende Regelung soll bis Ende 2023 gelten. Die Bundesregierung erkennt die Probleme nicht, sie reagiert nur, anstatt zu agieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei dieser Inflation beziehungsweise Teuerungswelle ist ein Handeln erfor­der­lich, das nur treffsicher ist, wenn die Unterstützung auch bei den Leuten ankommt, die sie brauchen. Diese Bundesregierung verteilt nach wie vor mit der Gießkanne, und das ist nicht treffsicher.

Die Förderung von E-Autos ist eine Verhöhnung jedes in Österreich arbeitenden Beschäftigten. Die E-Auto-Förderungen erhalten wiederum Personen, die keine Unterstützung brauchen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Genau!) Ein Beispiel: Wer kann sich ein E-Auto leisten, wenn die Einstiegssumme bei über 40 000 Euro liegt? – Ein Geschäftsführer, ein führender Angestellter braucht keine Unterstützung.

Der Energiemarkt funktioniert nicht immer perfekt, das ist jedem klar, daher muss die Bundesregierung endlich zielorientiert handeln. Wir werden den Gesetzen dieses Tagesordnungspunktes zustimmen, wenngleich diese Maßnah­men nur der Beginn sein können. (Beifall bei der FPÖ.)

12.19

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte schön.