14.55

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zwei Gesetzesbeschlüsse in einer Debatte. Ich möchte sie wieder umdrehen.

Also zu Top 12, zum Stromkosten-Ausgleichsgesetz, möchte ich kurz festhalten: Wir halten das Gesetz für hilfreich, um den Unternehmen Planungssicherheit im Sinne stabiler Energiekosten zu geben. Diese Sicherheit ist ein wichtiger Standortfaktor. Wir stimmen daher zu, weil das auch eine langjährige Forderung von uns ist. Als Verbesserungsvorschlag hätten wir aber, dass man das nicht immer nur portionenweise für einzelne Jahre beschließt, sondern vielleicht gleich langfristig abschaffen könnte.

Jetzt zum komplexeren Tagesordnungspunkt 11, zum Bundes-Energieeffizienzgesetz: Da gab es die natürlich legistisch sehr, sehr heikle Vorgangsweise, dass der Antrag im Nationalrat sehr kurzfristig eingebracht wurde. 46 neue Paragrafen werden da geschaffen, nur acht Paragrafen vom ursprünglichen Gesetz bleiben.

Da gibt es verfassungsrechtlich das große Problem: Energie ist eine zwischen Bund und Ländern zersplitterte Materie, was Gesetzgebung und Vollziehung betrifft, manches machen sie auch gemeinsam. Es gab daher schon in der bisherigen Version des Bundes-Energieeffizienzgesetzes die Verfassungsbestimmung in § 1, mit der die Gesetzgebung und Vollziehung für alles, was jetzt in der weiteren Folge des Gesetzes normiert wird, dem Bund zugeschrieben wird.

Jetzt wird aber mit dieser Novelle so ziemlich alles verändert, ausgetauscht, was bisher in diesem Gesetz gestanden ist, und daher ist die Frage, wie sehr das verfassungsrechtlich dann halten kann.

Wir stimmen trotzdem zu, weil wir die Zielrichtung des Gesetzes teilen. Die Sachen, die drinnen sind, sind wichtig. Es ist aber leider eher unklar, wie das Ziel genau erreicht werden soll. Es fehlen Länderziele, Sektorziele. Uns fehlt das Commitment der Regierungsparteien, jetzt genau zu definieren, wo wie viel eingespart werden soll.

Es ist leider auch nur ein kleiner Teil hinsichtlich Energiewende, der da beschlossen werden soll. Er ist notwendig, er ist quasi das Mindeste, was getan werden muss, um dem Vertragsverletzungsverfahren zu begegnen. Was aber leider bei der Energiewende noch fehlt, sind die viel wesentlicheren Materien, bei denen sehr viel mehr zu holen wäre, nämlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das Erneuerbares-Gas-Gesetz, das Klimaschutzgesetz und das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Da muss die Regierung noch liefern. – Vielen Dank.

14.57

Präsident Günter Kovacs: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Doch, Herr Dr. Hübner. – Bitte, Herr Bundesrat.