12.19

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Durch das COVID-19-Überführungsgesetz werden zahlreiche Regelungen, die während der Pandemie eingeführt wurden, wieder außer Kraft gesetzt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Aus unserer Sicht geht dieses Überführungsgesetz allerdings etwas zu weit. Zu kritisieren ist die Abschaffung aller kostenfreien Testungen.

Eine niedergelassene Ärztin aus Niederösterreich, die sehr viel Erfahrung mit der Behandlung von Covid-Patienten gesammelt hat, beschreibt das in ihrer Stellungnahme wie folgt: Das vorliegende Bundesgesetz ist „zu unbesorgt“. (Bundesrat Steiner: Die werden wohl eh alle g’impft sein!) Man weiß mittlerweile, „dass wiederholte Infektionen“ mit Covid „weitere Zerstörung im Körper anrichten, im Immunsystem, in den Gefäßen, in vielen Organen“. Das „Überbordwerfen aller Vorsicht“ ist gerade für Risikogruppen „eine allzu gewagte Haltung.“

Für alle übertragbaren Erkrankungen – sowohl meldepflichtige als auch nicht meldepflichtige – können seitens der Bundesregierung sogenannte Früherkennungs- und Überwachungsprogramme durchgeführt werden. Was ein Früherkennungs- und Überwachungsprogramm ist, wird im § 5a Abs. 2 nur beispielhaft aufgezählt. Da erscheint der Ermessensspielraum zu weit gefasst.

Kritik kommt vor allem auch aus den Ländern, die sich eigentlich nicht für die Impfungen der Bevölkerung für zuständig erachten, und wenn sie dafür zuständig bleiben, finden sie den Kostenersatz in der Höhe von 20 Euro zu gering. Außerdem fehlen den Ländern entsprechend gleiche Kostenersatzregelungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien, es wäre jetzt endlich an der Zeit, ein sinnvolles Epidemiegesetz in Angriff zu nehmen. (Bundesminister Rauch: Haben wir schon lang!) Lernen Sie aus Ihren Fehlern bei der Bewältigung dieser Pandemie! Lassen Sie die Gemeindevertreterverbände bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes mitarbeiten, denn die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen haben in dieser schwierigen Zeit hervorragende Arbeit geleistet! (Beifall bei der SPÖ.)

Natürlich sollen auch die Länder und die Sozialversicherung bei der Ausarbeitung dieses neuen Gesetzes eine wesentliche Rolle spielen. Apropos Sozialversicherung, Herr Minister: Nehmen Sie bitte die katastrophale, völlig in die Hosen gegangene Sozialversicherungsreform zurück (Beifall bei der SPÖ), die genauso viel gebracht hat wie die von der niederösterreichischen Landeshauptfrau versprochene Landarztgarantie!

Wo ist die versprochene Patientenmilliarde? Es war ein Schmäh laut Rechnungshofbericht. Es ist höchste Zeit, dass die Arbeitnehmer ihre Kasse wieder selbst verwalten dürfen.

Wir werden zu diesem Tagesordnungspunkt keine Zustimmung geben und bringen folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesundheitsversorgungspaket“

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein Gesundheitsversorgungspaket mit folgenden Schwerpunkten umgesetzt wird:

„- Rückabwicklung des mit dem SV-OG erfolgten Entzuges der finanziellen Mittel für die ÖGK und Schaffung eines Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenversicherungsträgern um die Leistungsharmonisierung und den Leistungsausbau zu finanzieren

- Ausschüttung der versprochenen Patientenmilliarde in Tranchen zu je 200 Mio. Euro für 5 Jahre und von mindestens einer halben Milliarde jährlich im Zuge des Finanzausgleichs um die ambulante Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen

- Insbesondere soll damit sofort ein Anreizsystem finanziert werden, damit insbesondere Kinderärzt:innen in das Sachleistungssystem der Sozialversicherung einsteigen, um so der Mangelversorgung rasch entgegenzuwirken

- Veränderung der Aufnahmekriterien zum Medizinstudium und Bevorzugung bei der Erlangung eines Studienplatzes gekoppelt an die Verpflichtung, nach der Ausbildung im öffentlichen Gesundheitswesen für einige Jahre tätig zu sein

- Das ‚Modell Landarztquote‘ aus Deutschland soll für Österreich adaptiert und eingeführt werden

- Verdoppelung der Medizinstudienplätze und entsprechendes Budget für die Universitäten.“

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Zu Punkt 4, Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird, geben wir unsere Zustimmung. Dies ist eine langjährige Forderung unserer Fraktion.

Zu Punkt 5, Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden, geben wir auch unsere Zustimmung, da wir die Sicherstellung der freien Apothekenwahl durch die gesetzliche Verankerung eines Zuweisungsverbots und die Einrichtung von Abholfächern und Abholstationen als sehr sinnvoll erachten. – Danke für eure Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

12.24

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Gesundheitsversorgungspaket“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte.