12.25

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zum 30.6. – also genau morgen – erreichen einige Covid-Gesetze ihr Enddatum, und darum ist es auch im heutigen Plenum Thema, hinzuschauen, welche Gesetze hinfällig geworden sind, verlängert werden sollten oder eben ins Dauerrecht übernommen werden.

Die Coronasituation hat sich inzwischen so entwickelt, dass wir in der Lage sind, die Erkrankung nicht mehr in einer absoluten Sonderstellung zu behandeln, sondern sie in das – ich sage einmal so – normale Gesundheitssystem überzuleiten.

Was heißt das konkret? – Das heißt, wir werden natürlich, das haben wir alle gelernt, weiter achtsam und vorsichtig sein, und da mag ich Kollegen Fischer auch beruhigen: Niemand hat vergessen, wie diese Zeit war.

Aus diesem Grund wird es auch weiterhin möglich sein – und es ist wichtig, das auch hier noch einmal zu sagen –, kostenfreie Tests im niedergelassenen Bereich für Patientinnen und Patienten mit Symptomen zu erhalten. Tests für sämtliche symptomatische Patient:innen bei niedergelassenen Ärzt:innen bleiben kostenlos und die ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf Menschen, die nämlich nur eine Therapie mit Covid-Medikamenten brauchen, entfällt somit.

Ich sage es also noch einmal: Medikamente und auch Tests bleiben weiter kostenlos und werden eben bei Bedarf verschrieben.

Auch die Impfungen werden ins Regelsystem übergeführt und – auch das wurde bereits mehrfach gesagt – auch nach dem 30. Juni bleibt die Coronaschutzimpfung kostenfrei. Sie kann im niedergelassenen Bereich bei Ärzten in Anspruch genommen werden, und wenn es dann, wir wissen es nicht, vielleicht im Herbst wieder notwendig wird, können die Länder auch entsprechende Impfstraßen anbieten (Bundesrat Steiner: Ist das eine Drohung, oder was?!), oder wenn eben eine Überlastung im niedergelassenen Bereich entsteht. – Das ist keine Drohung, Herr Steiner, das ist einfach vorsichtiges Denken! (Beifall bei den Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie des Bundesrates Mertel. – Heiterkeit des Bundesrates Steiner. – Bundesrat Leinfellner: Au weh! –Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es endet die Meldepflicht und es enden alle Verkehrsbeschränkungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz.

Was aber bleibt und was auch durchaus wichtig und sinnvoll ist, das ist die Virusüberwachung. Wir wollen ja wissen, wie sich das Virus weiter bei uns in Österreich verbreitet und welche Varianten vorherrschend sind. Das bleibt natürlich weiterhin aufrecht. So zu tun, als wenn wir jetzt gänzlich schutzlos sind und gänzlich schutzlos in die nächsten Monate hineingehen, ist genauso unrichtig, wie zu behaupten, dass es vielleicht keine Maßnahmen mehr bräuchte. Das möchte ich an dieser Stelle schon noch einmal sagen.

Was wir bei diesen Tagesordnungspunkten jetzt auch noch beschließen werden, ist, dass wir zusätzliche Covid-Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes in das Dauerrecht übernehmen werden. Der Kollege hat es schon angesprochen. Vor allen Dingen die Apothekerkammer und Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Menschen, die mit Suchtkranken zusammenarbeiten, haben uns nahegelegt, das bitte ins Dauerrecht zu übernehmen. Das sind sinnvolle und pragmatische Lösungen, und – ich kann mich erinnern – auch im Ausschuss gab es da großen Konsens über alle Fraktionen hinweg. Das wird passieren.

Unter diesen Tagesordnungspunkten haben wir auch Änderungen im Apothekengesetz. Es geht um die Anpassung des Apothekengesetzes zur Sicherstellung der freien Apothekenwahl durch die gesetzliche Verankerung eines Zuweisungsverbotes, und dieses Verbot gilt für sämtliche Vereinbarungen und sonstige abgestimmte Verhaltensweisen, die die Zuweisung von Verschreibungen an Apotheken zum Gegenstand haben.

Es geht zum einen darum, dass die freie Apothekenwahl auch in Zukunft mit dem E-Rezept sichergestellt ist. Da hat es in den vergangenen Wochen und Monaten Vorfälle gegeben, bei denen die freie Apothekenwahl nicht eingehalten wurde, und darum wird jetzt noch einmal präzisiert.

Zum anderen geht es darum – wir haben das auch schon gehört; ich finde das auch eine ganz sinnvolle Sache –, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abholstationen bei den Apotheken, nämlich für vorbestellte, rezeptfreie Medikamente, ermöglichen werden.

Das Gesamtpaket: Das sind alles gute Bestimmungen, es sind pragmatische Lösungen, und ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

12.29

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile dieses.