12.36

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Heute fassen wir einen wichtigen Beschluss – einen von vielen wichtigen Beschlüssen in dieser Zeit der Pandemie, und nach drei Jahren Pandemie ist es jetzt wirklich an der Zeit und notwendig, die Coronasonderbestimmungen wieder anzupassen.

Aber leider: Wie schon so oft in den letzten Jahren ist bei der Bewältigung der Coronapandemie die Freiheitliche Partei – aber heute auch die Sozialdemokratische Partei – gegen sinnvolle Maßnahmen beziehungsweise die Aufhebung von Coronabestimmungen, die die Bundesregierung zum Schutz der Gesundheit, zum Schutz der Bevölkerung gegen das Coronavirus umgesetzt hat.

Wir beschließen heute das COVID-19-Überführungsgesetz, das ein Aus für viele Coronasonderbestimmungen bedeutet. Somit wird Covid-19 künftig wie alle anderen nicht anzeigepflichtigen Krankheiten behandelt.

Warum ist das so, was liegt dieser umfangreichen Maßnahme zugrunde? – Am 5. Mai dieses Jahres hat die WHO in Bezug auf das Covid-19-Virus den Gesundheitsnotstand aufgehoben. Die letztlich vorherrschende Omikronvariante des Coronavirus hat, wenn wir zurückdenken, am Beginn des letzten Jahres noch gefährliche Erkrankungen ausgelöst, hat aber nun zunehmend mildere Verläufe entwickelt.

Warum ist das so? – Weil durch Ansteckung, aber auch durch die Schutzimpfung eine breite Immunisierung der Bevölkerung entstanden ist (Bundesrat Spanring: Für vier Monate ...!) und wir jetzt davon ausgehen können, dass viele der Maßnahmen, die jetzt sowieso am 30. Juni auslaufen würden, einfach nicht mehr verlängert werden müssen. (Bundesrat Spanring: Eine Immunisierung, nach ... auffrischen gehen muss!)

Dennoch ist im Umgang mit dem Coronavirus noch immer Vorsicht geboten, wie schon meine Kollegin Hauschildt-Buschberger ausgeführt hat. Ein völliges Aus der Schutzbestimmungen wie auch hier von Kollegen Leinfellner gefordert wäre nach den Erfahrungen der letzten Jahre unverantwortlich und leichtsinnig.

Auch jetzt gilt wie in den vergangenen Jahren: so wenig wie möglich, aber trotzdem so viel wie notwendig, also vorsichtig und sachlich vernünftig entscheiden.

Was sind die wichtigsten Punkte aus diesem Gesetzespaket? – Punkt eins: Das kostenlose Testangebot für Personen mit klinischen Verdachtsmomenten, also mit Symptomen, bleibt weiterhin aufrecht. Das ist wichtig und wird auch bei den niedergelassenen Kassenärzten niederschwellig angeboten und weiterhin durchgeführt.

Sichergestellt wird – Punkt zwei – dann auch gleich, wenn eine Infektion festgestellt wurde, die Versorgung mit Covid-Heilmitteln, die ebenfalls bei den Vertragsärzten verschrieben werden können und – was wichtig ist – für die Patienten auch weiterhin kostenfrei bleiben sollen.

Der dritte wichtige Punkt in der Pandemiebewältigung ist, wie schon von mir angesprochen, die Immunisierung, und das heißt: Auch nach dem 30. Juni ist die Coronaschutzimpfung kostenlos, und wir sehen sie als sinnvolle Maßnahme zum Schutz im Besonderen für vulnerable Personengruppen, die vor einer Erkrankung mit gefährlichem Verlauf und vor allem vor Spätfolgen geschützt werden müssen. (Bundesrat Spanring: Ich hoffe, ihr seid alle geimpft ...!) Daher gilt es auch jetzt, auf jeden Fall wachsam zu bleiben (Bundesrat Steiner: Impfen, impfen, impfen!, das ist das Wichtigste! Impfen, impfen!) und die Entwicklung des Coronavirus im Auge zu behalten.

Sehr vernünftig finde ich, als vierten Punkt, die Fortführung eines Monitoringprogramms – das wir in der Zeit vor der Pandemie noch nicht so gekannt haben und das damals noch nicht so eingesetzt wurde –, um ehestmöglich auf Entwicklungen reagieren zu können. Die Analysen im nationalen Abwassermonitoring ergeben nämlich wichtige Informationen zur Einschätzung einer Pandemielage, und durch regelmäßige Abwasserproben entstehen aufschlussreiche Daten und Hinweise in Bezug auf die Virenfracht.

Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch die Änderungen im Suchtmittel-, im Arzneimittel- und im Apothekengesetz als sinnvoll und positiv bewerten und hoffe, dass sie auch von allen Parteien mitgetragen werden.

Zum COVID-19-Überführungsgesetz möchte ich aber noch einmal an die FPÖ und an die SPÖ appellieren: Erklären Sie gemeinsam mit uns die Pandemie für beendet. (Zwischenrufe der Bundesräte Spanring und Steiner.) Die Zeit ist reif, die Corona-Sonderbestimmungen aufzuheben (Heiterkeit des Bundesrates Steiner) und trotzdem ein Sicherheitsnetz zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu spannen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte schön.