12.42

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das COVID-19-Überführungsgesetz ist ein Sammelgesetz, es werden wieder mehrere Gesetze auf einmal novelliert, beziehungsweise die Abstimmung über die Novellierungen wird auf einmal vorgenommen. Dieses Sammelgesetz hat positive und negative Komponenten, ich fange einmal mit den positiven Komponenten an.

Es ist gut, dass es in Zukunft – weiterhin, muss man fast sagen – eine epidemiologische Überwachung geben kann. Es ist positiv, dass die Testkosten auch für Covid-Tests, so wie für alle anderen Diagnosen, an die Sozialversicherungen abgegeben werden, auch wenn 25 Euro Honorar für die Ärztinnen und Ärzte noch sehr hoch sind und das eigentlich auch in die Rahmenverträge eingefügt gehört. Es ist gut, dass es so wie für die Grippe ein Sentinelnetz gibt, dass PCR-Tests immer nach fünf Antigentests verpflichtend vorgeschrieben werden, dass die Begleitgesetze jetzt alle zusammengefasst werden. – Das sind die positiven Punkte.

Die negativen Punkte, die in diesem Sammelgesetz drinnen sind, die dann letztlich auch dazu führen, dass wir das Ganze ablehnen müssen, sind die Zweckzuschüsse. Es gibt nach wie vor Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden, bei denen unklar geregelt ist, wie sehr zweckgewidmet die Zuschüsse eigentlich sind – so wie wir es aus der kommunalen Impfkampagne gekannt haben: Dort war mit dem Zweckzuschuss eigentlich nur ein Vorschlag für die Zweckwidmung verbunden, aber wenn das Geld für etwas anderes ausgegeben wurde, war es nicht gesetzwidrig.

Bei der kommunalen Impfkampagne wurden 75 Millionen Euro aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds für die Gemeinden finanziert, aber es ist komplett unklar, wie viel tatsächlich dafür zweckgemäß ausgegeben wurde. Und das geht hier weiter: Es wird an die Länder ein Zweckzuschuss von 20 Euro pro verabreichter Impfung geleistet, aber da ist die Zweckwidmung auch nicht so fix. Die Gesundheitskasse hat ein Honorar von 15 Euro zu bezahlen, der Bund hat der Gesundheitskasse die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten zu ersetzen. Die Frage ist daher: Wenn es diesen spezifischen Kostenersatz gibt, warum gibt es dann weiterhin unter dem Deckmantel, sage ich fast, COVID-19-Überführungsgesetz Zweckzuschüsse an die Gemeinden und Länder? – Die 18 Euro, die pro Impfung bezahlt werden, sind verhältnismäßig in Ordnung, aber die sollten rein in den niedergelassenen Bereich und an die Gesundheitsämter überführt werden. Es gibt wenig Grund, weiterhin zusätzliche Impfstellen zu betreiben. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

12.44

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Bundesrat Matthias Zauner. – Bitte, Herr Bundesrat.