†Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Die Plätze sind eingenommen, wie ich sehe.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2023 betreffend ein COVID-19-Überführungsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Gesundheitsversorgungspaket“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist abgelehnt.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch dies ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.