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Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich möchte da anfangen, wo Sie, Frau Präsidentin, gerade aufgehört haben: Wir alle wollen, dass Frauen in Österreich selbstbe­stimmt leben können. Die Grundvoraussetzung für die Selbstbestimmung ist einerseits die finanzielle Unabhängigkeit und andererseits, ein gewaltfreies Leben zu führen, und deshalb haben der Gewaltschutz und die Maßnahmen, die wir in der Bundesregierung für den Gewaltschutz setzen, für uns oberste Priorität.

Als ich als Frauenministerin angelobt wurde, habe ich in meinem Ressort eine Situation vorgefunden, die sich wie folgt dargestellt hat: Wir hatten grundsätz­lich gute gesetzliche Maßnahmen. Österreich ist in der Legistik Vorreiter im Gewaltschutz, es hatte das erste Gewaltschutzgesetz überhaupt. Bis heute reden mich Ministerkolleginnen aus anderen europäischen Ländern auf unser Gesetz an. Es ist nach wie vor beispielgebend.

Ich habe aber eine Situation vorgefunden, in der die Gewaltschutzzentren chronisch unterfinanziert waren, die Frauen- und Mädchenberatungsstellen über viele Jahre finanziell ausgehungert wurden, die Familienberatungsstellen detto. Wir haben eine Situation vorgefunden, in der es überhaupt keine sicherheits­polizeilichen Fallkonferenzen mehr gegeben hat, die so wichtig sind, vor allem um Hochrisikofälle zu identifizieren. Es hat in den Bundesländern wenig Zusammenarbeit zwischen den Polizistinnen und Polizisten, den Gewaltschut­zein­richtungen, auch den Bildungsdirektionen und der Justiz gegeben.

Deshalb haben wir in den letzten Jahren viel Arbeit gehabt. Wir haben das Frauen­budget mehr als verdoppelt und sohin die Gewaltschutzzentren in Österreich ausfinanziert. Das Budget von Frauen- und Mädchenberatungsstellen haben wir um 33 Prozent erhöht und somit sichergestellt, dass die Frauen und Mädchen, egal mit welchem Anliegen sie sich an ihre Stelle in ihrer Region wenden, auch Unterstützung finden. Wir haben die Zahl der sicherheitspolizei­lichen Fallkon­ferenzen vervierfacht, von 57 auf 209 im vergangenen Jahr.

Wir haben – das war mir so wichtig – einen auch parteiunabhängigen Schulter­schluss in gewissen Dingen zustande gebracht, in der Regierung sowieso, denn Gewaltschutz kann nicht allein aus dem Frauenministerium heraus gestemmt werden. Es braucht alle Ministerien, die sich diesem Thema widmen, von der Justiz über die Polizei und den Sozial- und Gesundheitsbereich. Mir war es wichtig, dass wir bei gewissen Themen einfach keine ideologischen Scheu­klappen haben, sondern die Hand auch zu allen Bundesländern und zu allen Landesrätinnen, die in diesem Bereich tätig sind, ausstrecken. Sie wissen, Frauen­häuser und der Betrieb der Frauenhäuser sind Sache der Bundesländer, aber dennoch war es mir wichtig, da zu unterstützen, gerade wenn es um den Ausbau von Schutz- und Übergangswohnungen geht.

Daher danke ich allen Landesrätinnen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit bei dieser Bund-Länder-Vereinbarung. Es ist meines Wissens die erste, die wir jemals im Frauenbereich gemacht haben – das sagt mir zumindest meine Fachsek­tion. Deshalb denke ich auch, es ist ein Meilenstein im Sinne eines gemeinsamen Schulterschlusses für den Gewaltschutz in Österreich. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte zu guter Letzt, auch inspiriert durch meine Vorrednerin, allen Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern in den Gewaltschutzzentren, in den Beratungs­einrichtungen zum Schutze von Frauen und ihren Kindern, von Familien, ein großes Dankeschön sagen. Sie alle leisten tagtäglich einen wertvollen Beitrag für unser Land und für den Schutz unserer Frauen und Kinder. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, jede Frau, jedes Kind hat ein Recht auf ein gewaltfreies Leben, und: Eine Frau ist niemals schuld! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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