20.00

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Österreich hat bereits 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Ihr Ziel ist es, die gleich­­berechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. In der Konvention werden verschiedene Themen und Lebensbereiche angesprochen, wie zum Beispiel die persönliche Mobilität, das ist Artikel 20, die Achtung der Wohnung und der Familie, Artikel 23, oder Arbeit und Beschäftigung, Artikel 27.

Zum Thema Barrierefreiheit wird in Artikel 9 festgehalten: „Um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberech­tigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshin­dernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für [...] Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten; [...] und Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.“

Diese Ziele zum Thema Barrierefreiheit und somit Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung hat Österreich, wie ich schon gesagt habe, im Jahr 2008 ratifiziert. 15 Jahre später, heute eben, dis­kutieren wir im Hohen Haus ein Barrierefreiheitsgesetz, mit dem auch vor dem Hintergrund eines Designs für alle die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Zukunft einheitlich geregelt werden soll. Konkret geht es um elektronische Güter und Dienstleistungen sowie Bankdienstleistungen und Bezahlsysteme, zum Beispiel Geld- und Fahrkartenautomaten, audiovisuelle Mediendienste, E-Book-Lesegeräte, Apps für Mobiltelefone oder die Bereitstel­lung von Reiseinformationen in Echtzeit.

In Anhang 1 zum Gesetz sind die Barrierefreiheitsanforderungen, die Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen haben, definiert. Das Sozialministeriumservice wird mit der Kontrolle der Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes beauftragt und kann bei Verstößen Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu 80 000 Euro verhängen. Begrüßenswert ist, dass mit diesem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, deren Ziel einheitliche Barrierefreiheitsstandards im gesamten EU-Binnenmarkt sind. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz werden die Bemühungen für eine barrierefreie Gesellschaft weiter fortgesetzt und konkretisiert. Ich ersuche daher um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.03

Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Bitte, Herr Kollege.