23.00
Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Frau Vizepräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Österreich hat ja eines der strengsten Weingesetze der Welt. Mit dem Weingesetz, das nach dem Weinskandal notwendig wurde, wurde die Grundlage für eine ökonomische Absicherung Tausender Familienbetriebe in Österreich geschaffen, aber auch die Qualität unseres Weines wiederhergestellt und abgesichert.
Für unsere Weinbaubetriebe – wir haben ungefähr 11 000 Winzerinnen und Winzer, selbst in Kärnten haben wir ein Weingebiet, man mag es nicht glauben, aber wir sind eine alte Weinbaugegend – ist das Weingesetz die Grundlage für ein gutes wirtschaftliches Auskommen auf der einen Seite, auf der anderen Seite bedeutet es aber auch eine Sicherstellung der Qualität der österreichischen Weine.
Die vorliegende Novelle enthält unter anderem auch Regelungen, wir haben dazu vorhin schon einiges gehört, auf deren Grundlage in Zukunft Ernte- und Bestandsmeldungen digital erfolgen sollen. Eine automatisierte Datenbank wird mit den Invekos-Daten, das heißt mit dem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der EU, verknüpft. Das heißt aber auch, dass die Abgabe der Ernte- und Bestandsmeldungen digital erfolgen muss. Die Stammdaten von Invekos werden mit der AMA direkt aktualisiert, das hat dann auch zur Folge, dass eine präzisere, mittlerweile mit dem Rebflächenverzeichnis verknüpfte Erhebung der Daten möglich ist.
Auf dieser Basis wird dann auch die Kontrolltätigkeit der Bundeskellereiinspektion erfolgen – wir haben das auch schon vorhin von der Kollegin gehört –, deren Aufgabe es ist, einen erfolgreichen und fairen Wettbewerb, aber auch eine Kontrolltätigkeit sicherzustellen.
Falls die Meldungen verspätet oder inkorrekt kommen – wir haben vorhin schon von Sanktionen gehört –, dann wird die Bundeskellereiinspektion einfach darauf achten, dass sie sich meldet und nachfragt, was da passiert ist. Wir haben ja auch gehört, dass die Betriebe bereits nach erstmaliger inkorrekter Meldung kontaktiert werden. Das wurde gestern im Ausschuss noch einmal besprochen, das wurde auch diskutiert, deswegen werden wir dieser Novelle zum Weingesetz natürlich zustimmen.
Ich möchte aber noch einen kurzen Blick in die Zukunft werfen: Wir wissen auch, dass es überaus wichtig ist, vor allem für unsere Winzerinnen und Winzer, einen florierenden Weinexport zu haben. Dafür brauchen wir auch eine gewisse Preisstabilität. Das nationale Weinkomitee diskutiert ja zurzeit ein System, wie sich der Export des österreichischen Weines in Zukunft entwickeln soll. Ich hoffe, dass durch die Diskussion über den Wein der Weinstandort Österreich und die Weinbaubetriebe in Österreich im Sinne der Qualitätsproduktion gesichert bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
23.03
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Simone Jagl. – Bitte schön. (Präsidentin Arpa übernimmt den Vorsitz.)